Neuer Behördenleiter am Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

148 - 19.08.2021

Neuer Behördenleiter am Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Würzburg (ruf) – Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg steht unter neuer Leitung. Baudirektor Friedrich Altmann trat am 15. Juli seine Stelle an. Sein Vorgänger, Leitender Regierungsdirektor Dr. Herbert Walter, wechselte als Leiter der neuen Koordinierungsstelle „Zukunftsstrategie Wasserwirtschaft Nordbayern“ an die Regierung von Unterfranken. Der Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg als wasserwirtschaftliche Fachbehörde umfasst in Unterfranken die Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg und Kitzingen sowie die kreisfreien Städte Aschaffenburg und Würzburg.

Der 60-jährige Friedrich Altmann ist Bauingenieur und war zuletzt mehrere Jahre als Referent am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz tätig.  

Der gebürtige Ansbacher studierte an der Technischen Universität München Bauingenieurwesen mit Vertiefung im Bereich Wasserbau, Siedlungswasserwirtschaft. Das nachfolgende Referendariat für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst in der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung schloss er 1988 mit erfolgreicher Staatsprüfung ab.

Im Anschluss folgten drei Jahre als Abteilungsleiter am Wasserwirtschaftsamt Donauwörth für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Augsburg. Im Jahr 1992 wechselte Altmann an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach und war dort insgesamt 16 Jahre als Abteilungsleiter zunächst für den Landkreis Neustadt a.d. Aisch und später den Landkreis Ansbach sowie als Vertreter des Behördenleiters tätig.

Im Anschluss folgten ab 2008 rund 5 Jahre an der Regierung von Mittelfranken als Referent für Fragen der Siedlungswasserwirtschaft. Ergänzend nahm er in dieser Zeit die Funktion einer zentralen Beratungsstelle für das öffentliche Vergabewesen für die gesamte Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung wahr. Darauf folgten weitere 5 Jahre ebenfalls an der Regierung von Mittelfranken als Referent für Wasserbau.

Daran schlossen sich etwa 3 ½ Jahre am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Referat Grundwasserversorgung und Wasserversorgung an. Schwerpunkt waren dabei aktuelle Themen wie die Grundwasserbewirtschaftung angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der Schutz der öffentlichen Trinkwassergewinnungen durch Wasserschutzgebiete.

Dies sind auch die Themen, die in Unterfranken als niederschlagsärmster Region in Bayern von hervorgehobener Bedeutung sind. Diese Herausforderungen gilt es nun im Sinne einer nachhaltigen Nutzung der Flüsse, Bäche und des Grundwassers zu meistern.


Anlage: 1 Foto von Baudirektor Friedrich Altmann (Foto: Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg)

PI-148_Amtsleiterwechsel WWA AB_A_Friedrich Altmann

Bildunterschrift: Baudirektor Friedrich Altmann hat seit 15. Juli 2021 die Leitung des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg übernommen.

Weitere Hintergrundinformationen zur Aufgabenvielfalt des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg mit weiteren Fotos:

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ist eine Fachbehörde des Freistaates Bayern mit vielfältigen wasserwirtschaftlichen Themen, die in nahezu alle Lebensbereiche hineinwirken. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die Auswirkungen des Klimawandels dar. Sie sind in Unterfranken immer deutlicher spürbarer: längere, markante Hitze- und Trockenphasen führen zu weniger Wasserdargebot in der Natur und zu einem höheren Wasserbedarf. Zunehmende Hochwasser- und Sturzflutereignissen stellen für die Menschen ein immer schwerer kalkulierbares Risiko dar.

Die Tätigkeiten des Wasserwirtschaftsamtes für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung, für den Schutz von Mensch und Natur vor negativen Klimafolgen und das Erfassen wichtiger Umweltdaten gewinnen damit zunehmend an Bedeutung. Das Amt ist zuständig für die Regionen 1 „Bayerischer Untermain“ und 2 „Würzburg“ mit den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg und Kitzingen sowie den kreisfreien Städte Aschaffenburg und Würzburg. Insgesamt ca. 881.000 Einwohner leben hier in 189 Gemeinden auf einer Fläche von 4.500 Quadratkilometern.

Rund 400 Kilometer Flüsse und Bäche liegen in der Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg, die sogenannten Gewässer erster und zweiter Ordnung. Die Flussmeisterstellen kümmern sich mit eigenem Personal und Gerätschaften um die Unterhaltung der Gewässer, wie Gehölz- und Mäharbeiten, die Beseitigung von Hochwasserschäden und Abflusshindernissen sowie um kleinere Baumaßnahmen zur ökologischen Verbesserung. Das Amt ist aber auch Vorhabensträger für große Ausbau- und Hochwasserschutzmaßnahmen, aktuell z.B. für den Hochwasserschutz der Gemeinde Hafenlohr, den Lückenschluss für den Hochwasserschutz Würzburg oder für ökologische Ausbaumaßnahmen an der Gersprenz. Es verantwortet alle Schritte, von der Ermittlung des Bedarfs, ersten Planungsüberlegungen und konzeptionellen Untersuchungen über die konkrete Ausplanung eines Projektes bis zu dessen Realisierung. Für technische Planungen bedient sich das Amt regelmäßig der Unterstützung von Ingenieurbüros. Ökologische Planungen, die besonderes Know-how und Erfahrung erfordern, werden mit eigenen Fachleuten erbracht.

Für Aufgaben an Gewässern, die in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden liegen, den sogenannten Gewässern dritter Ordnung, steht das Wasserwirtschaftsamt beratend zur Seite. Neben fachlicher Unterstützung ist das Amt auch Förderstelle, die Zuwendungen für Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen bewilligt, wie z.B. die Erstellung von Hochwasserrückhalte- und Sturzflutkonzepten, Planung und Bau von Hochwasserschutzanlagen oder ökologischen Maßnahmen. Daneben fördert das Wasserwirtschaftsamt auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nach den einschlägigen Zuwendungsrichtlinien.

Die Fachleute des Wasserwirtschaftsamtes werden bei nahezu allen Vorhaben eingebunden, die mit Gewässern in Verbindung stehen, beispielsweise bei Entnahmen von Wasser aus Flüssen, Bächen und dem Grundwasser, der Einleitung von Wasser, der Nutzung als Kühlwasser oder den Aufstau und die Ableitung von Gewässern. Sollen Anlagen in oder entlang von Gewässern errichtet oder Gewässer umgestaltet werden, ist das Wasserwirtschaftsamt gefragt. Das Amt gibt als Träger öffentlicher Belange oder Gutachter in wasserrechtlichen Verfahren Stellungnahmen gegenüber den Kreisverwaltungsbehörden ab und steuert so die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer. Bürgerinnen und Bürger kommen mit der Arbeit des Wasserwirtschaftsamtes z.B. beim Bau von Geothermieanlagen, bei Planungen in Überschwemmungsgebieten oder bei Wasserentnahmen in Kontakt.

Auch Vorhaben von Kommunen haben regelmäßig wasserwirtschaftliche Berührungspunkte. So muss bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die Lage zu Gewässern und die ausreichende Wasserver- und Abwasserentsorgung bewertet werden. Wasserschutzgebiete um die Quellen und Brunnen für die öffentliche Trinkwasserversorgung müssen mit den Fachplanern abgestimmt und begutachtet werden. Insgesamt etwa 43.000 Hektar als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Fläche liegen im Bereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg, das sind rund neun Prozent des Amtsgebietes. Einleitungen von vorbehandeltem und gereinigtem Abwasser aus kommunalen Kanälen und den 146 kommunalen Kläranlagen sind zu überwachen und bei neuen Genehmigungen zu begutachten, um übermäßige Belastungen der Flüsse und Bäche zuverlässig zu vermeiden. Hinzu kommen 233 Direkt- und Indirekteinleitungen aus Industrie und Gewerbe. Dazu prüft das Amt regelmäßig die Jahresberichte über den Betrieb der Abwasseranlagen. Dies gilt auch für weitere Einrichtungen, wie z.B. Deponien oder Gruben und Brüchen.

Daneben nimmt das Wasserwirtschaftsamt z.B. auch zu Vorhaben der Bauverwaltung Stellung, wie den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen und Staatsstraßen. Der Verlauf der Straßen und die möglichen Auswirkungen auf den Abfluss von oberflächlich breit abfließenden Wasser sind ebenso zu prüfen wie die Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss. Im Fokus stehen regelmäßig die Beurteilung von Gewässerkreuzungen, um einen schädlichen Aufstau von Gewässern zu vermeiden, die Einleitung von Niederschlagswasser, die gewässerverträglich gestaltet sein muss, Eingriffe in das Grundwasser, das nicht verunreinigt oder aufgestaut werden darf sowie die verschiedenen Bauzustände, die auf Gewässer und Boden einwirken können.

Neben der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fließgewässer und des Grundwassers unterstützt das Amt die Kreisverwaltungsbehörden auch beim Vollzug des Bodenschutzes. So führt das Amt z.B. orientierende Untersuchungen bei vorhandenen Altlasten- und Altablagerungen durch und begleitet Sanierungen.

Das Wasserwirtschaftsamt erhebt Umweltdaten und erstellt wichtige Planungs- und Bewertungsgrundlagen. 29 Pegel an Fließgewässern messen kontinuierlich den Wasserstand, aus denen der Abfluss und nach einer statistischen Auswertung z.B. die Hochwasserjährlichkeit ermittelt wird. Das immer wieder genannte hundertjährliche Hochwasser ist dabei die maßgebende Größe für die Bemessung von Hochwasserschutzanlagen und die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten. Das Amt sorgt für die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten und die Erstellung von Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten. Diese sind wichtige Hilfsmittel, um die bauliche Entwicklung in hochwassergefährdeten Gebieten zu steuern. Den Kommunen sind sie eine wertvolle Hilfe, um sich mit Hochwasserrisiken auseinandersetzen zu können, Vorsorgemaßnahmen zu treffen und die Hochwassergefahren in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.

An rund 200 Grundwasserpegeln erfasst das Wasserwirtschaftsamt die Entwicklung des Grundwasserstandes. Etwa 500 Laborproben werden pro Jahr gewonnen, mit rund 10.000 chemischen Einzelanalysen. Mit den Analysedaten, sowie mit umfangreichen gewässerbiologischen Untersuchungen wird der Zustand der Flüsse und Bäche beurteilt und werden Maßnahmen geplant, um die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen, nämlich den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial zu erreichen.

Noch eine Vielzahl weiterer Aufgaben fallen in die Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamtes. So beispielsweise die Festlegung der Gewässer, an denen nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ nun ein Gewässerrandstreifen eingehalten werden muss. Hierzu werden derzeit viele Gewässerstrecken begangen. Oder der Neubau von Grundwassermessstellen, um mit einem dichteren Messnetz die mit Nitrat belasteten Gebiete (sog „Rote Gebiete‘“) noch genauer abgrenzen zu können. Auch das Mitwirken bei den Gewässerwarndiensten gehört zum Aufgabenspektrum. So ist bei sich abzeichnendem Hochwasser das Wasserwirtschaftsamt für den Hochwassernachrichtendienst verantwortlich und erstellt Warnungen vor Ausuferungen. Ferner ist es eingebunden bei Gewässerverschmutzungen und Fischsterben. Es berät die Polizei fachlich, übernimmt die Wasseranalytik, veranlasst Fischuntersuchungen und erstellt das Gutachten.

Weitere Informationen zum Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg sind im Internet unter www.wwa-ab.bayern.de zu finden.

Weitere Anlagen Fotos zur Aufgabenvielfalt des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg
(Fotonachweis: WWA Aschaffenburg)

Bildunterschrift Foto 1 und Foto 2 Labor:
Die sogenannte Monitoring-Einheit des Wasserwirtschaftsamtes nimmt Wasserproben aus Flüssen, Bächen und dem Grundwasser und analysiert chemische Inhaltsstoffe.

Bildunterschrift Foto 3, Foto 4 und Foto 5 Flussmeisterstelle:
Die Flussmeisterstellen kümmern sich um die Unterhaltung der Flüsse und Bäche in staatlicher Zuständigkeit und werten die Gewässer mit ökologische Maßnahmen auf.

Bildunterschrift Foto 6 Gewässeruntersuchung
Biologische Fachkräfte des Wasserwirtschaftsamtes untersuchen die vorhandenen Tierchen und Pflanzen im Gewässer und an der Gewässersohle. Mit den vorgefundenen Arten, deren Vielfalt und Vitalität wird der ökologische Zustand der Flüsse und Bäche bestimmen.