Kooperation des Landkreises Bad Kissingen mit kreisangehörigen Gemeinden auf dem Gebiet des Vergabewesens
202 - 22.12.2021
Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Regierung von Unterfranken bewilligt dem Landkreis Bad Kissingen 90.000 Euro für eine Kooperation des Landkreises Bad Kissingen mit kreisangehörigen Gemeinden auf dem Gebiet des Vergabewesens
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat dem Landkreis Bad Kissingen eine Förderung von 90.000 Euro für eine Kooperation zwischen dem Landkreis Bad Kissingen und kreisangehörigen Gemeinden im Bereich der Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen auf der Grundlage einer Zweckvereinbarung bewilligt. In einer maximal einjährigen Pilotphase beteiligen sich zunächst neben dem Landkreis Bad Kissingen sieben Kommunen, bevor auf der Grundlage dieser Erfahrungen weitere – im Idealfall alle – kreisangehörige Gemeinden an der Kooperation teilnehmen.
Grundlage der Förderungen ist die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Die Regierung von Unterfranken hat die Kooperationen als vorbildhaft und förderungswürdig anerkannt. Die Förderung beträgt 85% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höchstgrenze der Fördersumme von 90.000 Euro.
Die staatliche Förderung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.