„Grünes Licht“ für die Erweiterung der Geburtshilfe am Leopoldina Krankenhaus der Stadt Schweinfurt - 1.810.400 Euro bewilligt

204 - 23.12.2021

Regierung von Unterfranken erteilt „Grünes Licht“ für die Erweiterung der Geburtshilfe am Leopoldina Krankenhaus der Stadt Schweinfurt - 1.810.400 Euro bewilligt

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH die fachliche Genehmigung für die Erweiterung der Geburtshilfe am Leopoldina Krankenhaus der Stadt Schweinfurt erteilt.

Die grundsätzliche Erforderlichkeit der Baumaßnahme hat die Krankenhausträgerin im Rahmen des Antragsverfahrens nachgewiesen.

Das Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt unterhält im 1. UG des Klinikgebäudes in der Gustav-Adolf-Straße 8 eine Geburtshilfeabteilung mit zurzeit drei Entbindungsräumen, sowie einem Kreißsaal und den zugehörigen Nebenräumen. Aufgrund der steigenden geburtshilflichen Situation am Leopoldina-Krankenhaus plant das Leopoldina-Krankenhaus die Erweiterung der vorhandenen Geburtshilfekapazitäten. Hierfür sollen zwei weitere Entbindungsräume, sowie ein Überwachungsraum und ein Patienten-WC in Massivbauweise geschaffen werden. Im Zuge dieser Kapazitätserweiterung werden Umbauarbeiten in der bestehenden Geburtshilfe vorgenommen. Durch den Umbau soll die Gesamtkapazität von drei auf fünf Entbindungsräume erweitert werden, mit der Option den neu geschaffenen Überwachungsraum zusätzlich auch als weiteren Entbindungsraum zu nutzen.

Zugunsten der Krankenhausträgerin wurden staatliche Fördermittel in Höhe von 1.810.400 Euro als Festbetragsförderung bewilligt. Die geprüften Gesamtkosten der Maßnahme sind mit rund 2.596.400 Euro veranschlagt. Das Projekt ist in dem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam aufgestellten Jahreskrankenkrankenhausbauprogramm 2021 des Freistaates Bayern aufgenommen.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Bayerischen Krankenhausfinanzierung im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.