Regierung von Unterfranken informiert über 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher in allen Dienstgebäuden

210 - 30.12.2021

Regierung von Unterfranken informiert über 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher in allen Dienstgebäuden

Würzburg (ruf) – Ab Montag, 3. Januar 2022 gilt für den Zugang zu allen Dienstgebäuden der Regierung von Unterfranken auch für Besucherinnen und Besucher die 3G-Zugangsregel (geimpft, genesen, getestet). Lediglich die Wohnbereiche in der Unterkunftsverwaltung sind ausgenommen. Die Regierung von Unterfranken bleibt damit weiterhin für Bürgerinnen und Bürger erreichbar; das Infektionsrisiko wird jedoch minimiert.

Die 3G-Regelung galt bereits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wird nun auf Besucherinnen und Besucher ausgeweitet.

Besucherinnen und Besucher müssen für den Zutritt in die Gebäude einen entsprechenden Nachweis vorlegen: ihr Impfdokument, den Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder den zertifizierten Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) bzw. eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Es findet keine Speicherung der Daten statt. Darüber hinaus gilt innerhalb der Dienstgebäude für Besucherinnen und Besucher wie bisher die FFP2-Maskenpflicht.

Vor dem Hintergrund der durch die Omikron-Variante prognostizierten Steigerung der Infektionszahlen sieht sich die Regierung von Unterfranken zu dieser Regelung veranlasst.

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