Regierung von Unterfranken erteilte im vergangenen Jahr insgesamt 1059 Approbationen an Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker

037 - 24.02.2022

Regierung von Unterfranken erteilte im vergangenen Jahr insgesamt 1059 Approbationen an Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker

Würzburg (ruf) – Im Jahr 2021 erteilte die Regierung von Unterfranken in ihrem Zuständigkeitsbereich (dazu siehe unten) insgesamt 1059 Approbationen an Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Hiervon haben 926 Personen ihre ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Schlussprüfung erfolgreich in Franken abgelegt. 133 Approbationen wurden an Bewerber erteilt, die ihre erforderliche Ausbildung im europäischen Ausland abgeschlossen haben und in Franken arbeiten wollten.

Insgesamt teilen sich die erteilten Approbationen für das Jahr 2021 wie folgt auf:

Art der Approbation  Männer Frauen insgesamt
Arzt / Ärztin 282 408 690
Zahnarzt / Zahnärztin  89 137 226
Tierarzt / Tierärztin 6 4 10
Apotheker / Apothekerin 35 98 133

Außerdem erteilte die Regierung von Unterfranken im Jahr 2021 insgesamt 333 Berufserlaubnisse zur vorübergehenden Ausübung der ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen und pharmazeutischen Tätigkeit an Personen, die nach den gesetzlichen Vorgaben eine deutsche Approbation nicht bzw. noch nicht erhalten konnten. Dabei handelt es sich vorwiegend um Absolventen von Bildungseinrichtungen außerhalb der nachstehend genannten EU-Staaten bzw. der gleichgestellten Staaten.

Die Zahl der Erledigungen von Anträgen auf Certificates of Good Standing (Wohlverhaltensbestätigungen für Approbierte, die eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen wollen) lag im Jahr 2021 bei 97.

Hintergrund zu den Approbationserteilungen und zur regionalen Zuständigkeit

Wer nach einem Studium der Humanmedizin, der Pharmazie, der Veterinärmedizin oder der Zahnmedizin in Deutschland seinen Beruf ausüben möchte, benötigt hierfür eine allgemeine Berufszulassung – die Approbation. Für die Erteilung der Approbation sind in Bayern die Regierung von Unterfranken (fränkischer Raum) und die Regierung von Oberbayern (südbayerischer Raum) zuständig. Im Einzelnen ergibt sich folgende Zuständigkeit:

Die Regierung von Unterfranken ist für die Erteilung von Approbationen für Deutsche, heimatlose Ausländer, Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten, Staaten mit EU-Assoziierungsabkommen, der Schweiz sowie für Drittstaatsangehörige seit 1999 zuständig,

  • sofern die beruflichen Prüfungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg oder an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg abgeschlossen wurden oder
     
  • in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgelegt wurden und der jeweilige Beruf in Franken ausgeübt werden soll.

Die Regierung von Oberbayern ist für den südbayerischen Raum zuständig, wenn die Prüfungen an den beiden Münchener Universitäten oder der Universität Regensburg abgeschlossen wurden sowie für Bewerber mit einer ärztlichen Ausbildung in einem EU-Mitgliedsstaat, wenn der Beruf in Südbayern ausgeübt werden soll. Außerdem erteilt die Regierung von Oberbayern für ganz Bayern Approbationen für Antragsteller mit Ausbildung aus Drittstaaten.

Seit dem 01.01.2015 ist die Regierung von Oberbayern im Rahmen der Schwerpunktbildung bei den Regierungen auch ausschließlich zuständig für die Approbationserteilung der Psychologischen Psychotherapeuten.

Bei den Berufserlaubnissen ergibt sich folgende Zuständigkeit:
Seit dem 01.01.2015 ist die Regierung von Unterfranken für alle fränkischen Regierungsbezirke für die Erteilung von Berufserlaubnissen zuständig, was auch für die Ausübung der Berufsaufsicht für sämtliche ärztliche Berufe gilt. Für die Erteilung der Berufserlaubnisse und die Berufsaufsicht für ärztliche Berufe lag die Zuständigkeit zuvor bei jeder Bezirksregierung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Im Zuge der Schwerpunktbildung bei den Regierungen wurde die Zuständigkeit auf die Regierung von Unterfranken (Franken) und die Regierung von Oberbayern (Südbayern) geteilt.

Eine Berufserlaubnis (grundsätzlich widerruflich und befristet) kann Personen erteilt werden, die ihre ärztliche oder pharmazeutische Ausbildung in einem Drittstaat abgeschlossen haben und noch keine Approbation besitzen. Weitere Informationen zur Approbation sowie Antragsformulare und Merkblätter sind über das Internet unter www.regierung.unterfranken.bayern.de >Gesundheit und Verbraucherschutz< erhältlich.

Wegen der Vorjahresstatistik wird auf unsere Pressemitteilung Nr. 46 vom 24. Februar 2021 verwiesen.