Gemeinde Geroldshausen erhält insgesamt 47.800 Euro für die Freiwillige Feuerwehr Moos

112 - 04.07.2022

Förderung der unterfränkischen Feuerwehren: Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Geroldshausen insgesamt 47.800 Euro für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 für die Freiwillige Feuerwehr Moos

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Geroldshausen (Landkreis Würzburg) insgesamt 47.800 Euro für den Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W (anteilig 42.700 Euro) und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 (anteilig 5.100 Euro) für die Freiwillige Feuerwehr Moos bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme werden ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF, Baujahr 1981, und eine Tragkraftspritze TS 8/8, Baujahr 1991, ersetzt.
 
Das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W dient überwiegend der Brandbekämpfung. Es kann eine Feuerwehrstaffel mit sechs Feuerwehrmännern oder -frauen sowie eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Löschgruppe einschließlich des umluftunabhängigen Atemschutzes aufnehmen und muss mit einem Löschwasserbehälter von 500 Litern Inhalt ausgestattet sein. Für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W sind nur handelsübliche Fahrgestelle mit Doppelkabine bei einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 7.500 kg vorgesehen.

Tragkraftspritzen sind mobile Feuerlöschkreiselpumpen, die zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen als Einschubgeräte in einigen Löschfahrzeugen mitgeführt werden. Bei einer Masse von maximal 200 kg kann sie von 4 Feuerwehrleuten getragen werden. Die Förderleistung einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 beträgt bei einem Ausgangsdruck von 10 bar 1.000 Liter Wasser pro Minute. Tragkraftspritzen werden zum Beispiel dann eingesetzt, wenn eine Wasserentnahmestelle – z.B. ein Bach oder Teich – mit dem Löschfahrzeug nicht direkt anzufahren ist. Sie können auch als Verstärkerpumpe bei Wasserförderungen über längere Strecken eingesetzt werden, wenn das Löschfahrzeug nicht an der Pumpstation verbleiben soll.

Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.