Baurecht für die Erneuerung der B 469 zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen

117 - 14.07.2022

Baurecht für die Erneuerung der B 469 zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen

Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken schafft mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 30.06.2022 Baurecht für die Erneuerung der B 469 zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen.

Die B 469 ist die wichtigste Bundesstraßenverbindung am Bayerischen Untermain, da sie Miltenberg, Obernburg, Elsenfeld, Erlenbach sowie den Hafen Aschaffenburg auf kürzestem Weg über die Bundesautobahn A3 mit Frankfurt am Main und dem übrigen Ballungsraum Rhein-Main verbindet. Sie ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung von Wörth a. Main bis zur A3 zweibahnig ausgebaut. Der in dieser Region über die Straße abzuwickelnde Wirtschaftsverkehr wird zum größten Teil über diese Straßenverbindung geführt, was zu einem hohen LKW-Anteil führt. Aufgrund der vorherrschenden sehr hohen Verkehrsbelastungen und der im Bestand vorhandenen Sicherheitsdefizite soll im Zuge der dringend erforderlichen grundhaften Erneuerung der B 469 der vorhandene Querschnitt auf den anzuwendenden Regelquerschnitt RQ 31 erweitert werden, indem der Mittelstreifen auf das erforderliche Maß verbreitert und die fehlenden Seitenstreifen ergänzt werden. Mit dem Neubau einer Direktrampe von der B 26 auf die B 469 (in Fahrtrichtung A3) werden die verkehrlichen und baulichen Defizite an dieser Anschlussstelle behoben. Im Rahmen der Erneuerung der B 469 in diesem Bereich wird daneben die Entwässerung saniert und der Lage der Straße im Wasserschutzgebiet entsprechend auf den aktuellen Stand der Technik ertüchtigt.

Das nun zugelassene Vorhaben beginnt südlich der Anschlussstelle Stockstadt – Nord der Bundesstraße B 469 mit der Kreisstraße AB 16 und endet vor der Anschlussstelle Großostheim mit der Staatsstraße St 3115. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 6,0 Kilometer.

Die Erneuerung der B 469 im betroffenen Abschnitt soll die Situation hinsichtlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verbessern.

Die Planung sieht umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere Ausgleichsmaßnahmen für die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie in Waldflächen, artenschutzrechtlich bedingte Maßnahmen, Vermeidungs- sowie Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse vor. Für die Bauzeit sind drei bis vier Jahre veranschlagt, wobei wegen fehlender geeigneter Umleitungsstrecken unter Aufrechterhaltung des Verkehrs gebaut werden muss.

Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen sowie sorgfältig mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen. Neben den Belangen weniger grundstücksbetroffener Eigentümer sind hier vor allem die Belange des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie Belange der Forstwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.

Anlagen: 1 Übersichtslageplan

Hinweis: Der Planfeststellungsbeschluss vom 30.06.2022, die Planunterlagen und die Bekanntmachung können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken „http://www.regierung.unterfranken.bayern.de“ unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesstraße B 469: Erneuerung zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115)“ eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.