Baurecht für den Neubau der Ortsumgehung Wiesenfeld

118 - 14.07.2022

Baurecht für den Neubau der Ortsumgehung Wiesenfeld

Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken schafft mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 27.06.2022 Baurecht für den Neubau der Ortsumgehung Wiesenfeld im Zuge der St 2435/St 2437 Lohr a.M. – Karlstadt B 27.

Die Staatsstraße St 2435 zwischen den Städten Lohr a.M. und Karlstadt verläuft derzeit mit zwei engen 90°-Kurven durch den Ortskern von Wiesenfeld. Die Ortsdurchfahrt ist bereits aufgrund der derzeitigen Verkehrsbelastung mit einem hohen Anteil an Schwerverkehr stark überlastet. 80 % des Verkehrs sind Durchgangsverkehr. Eine weitere Zunahme des Verkehrs ist zu erwarten.

Mit dem Bau der Ortsumgehung wird die Ortsdurchfahrt erheblich von Verkehr entlastet, was auch die Immissionsbelastung in der Ortsdurchfahrt verringert.
Geplant ist, die Staatsstraße St 2435 von Lohr am Main kommend südlich um Wiesenfeld herumzuführen und östlich der Ortslage wieder auf die bestehende Trasse in Richtung Karlstadt anzubinden. Weiter ist vorgesehen, die Ortschaft Wiesenfeld mit einer Einmündung, dem Ortsanschluss West, und einer Kreisverkehrsanlage als Ortsanschluss Ost mit der neuen Staatsstraße anzubinden. Eine Anbindung der Rohrbacher Straße an die geplante Ortsumgehung soll ebenfalls über die genannte Kreisverkehrsanlage erfolgen. Außerdem werden die Kreisstraße MSP 14 aus Richtung Erlenbach und die Kreisstraße MSP 13 in Richtung Hausen, die bisher im Ortskern an die St 2435 angebunden waren, mit Einmündungen an die Ortsumgehung angeschlossen.

Eine Besonderheit ist, dass die Staatsstraßenmaßnahme von der Stadt Karlstadt in kommunaler Sonderbaulast geplant und umgesetzt wird. Mit Verkehrseröffnung geht die Baulast auf den Freistaat Bayern über, der Planung und Bau mit einem hohen Fördersatz fördert.

Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen sowie sorgfältig mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen. Neben den Belangen grundstücksbetroffener Eigentümer sind hier vor allem die Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie Belange der Landwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.

Anlagen: 1 Übersichtslageplan

Hinweis: Der Planfeststellungsbeschluss vom 27.06.2022, die Planunterlagen und die Bekanntmachung können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken „http://www.regierung.unterfranken.bayern.de“ unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Staatsstraße St 2435 St 2437 Lohr a.M. – Karlstadt B 27: Neubau der Ortsumgehung Wiesenfeld“ eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.