Baurecht für die Erneuerung der Mainbrücke Mainflingen: Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss

164 - 29.09.2022

Baurecht für die Erneuerung der Mainbrücke Mainflingen im Zuge der A 45 zwischen der AS Kleinostheim und der AS Mainhausen: Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken schafft mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 26.09.2022 Baurecht für die Erneuerung der Mainbrücke Mainflingen im Zuge der A 45 zwischen Anschlussstelle Kleinostheim und Anschlussstelle Mainhausen.

Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Mainbrücke Mainflingen einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungen und bauzeitlichen Provisorien an der A 45. Bestandteil der Maßnahme sind ebenfalls die Erschließung der Mainbrücke für den Brückenunterhalt sowie die Neuordnung der Entwässerung im Ausbaubereich durch die Anlage dreier Absetzschächte, die ein Abschlagen von gereinigtem Straßenoberflächenwasser in den Vorfluter ermöglichen.

Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt 720 m, wovon die Bauwerkserneuerung eine Länge von 450 m umfasst. Der Ersatzneubau wird wie das Bestandsbauwerk sieben Brückenfelder mit sechs Pfeilerpaaren aufweisen. Die Gesamtstützweite des Bauwerks wird von derzeit 451 m auf nun 450 m minimal verringert.

Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A 45 und damit die Verkehrs-funktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert.

Es wurden umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere Ausgleichsmaß-nahmen für die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, arten-schutzrechtlich bedingte Vermeidungsmaßnahmen sowie Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse und im näheren Umfeld eingeplant.

Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belang und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen, sowie sorgfältig mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen. Neben den Belangen grundstückbetroffener Eigentümer sind hier vor allem die Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie Belange der Landwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens (Straßenbaulastträger), den Vereinigungen i.S.d. Art. 73 Abs. 4 S. 5 BayVwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, individuell mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (Art. 74 Abs. 4 S. 1 BayVwVfG).

Darüber hinaus werden der verfügende Teil des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung einer Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken sowie in den örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes zwei Wochen in den Gemeinden Kleinostheim, Karlstein am Main und Mainhausen zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

Anlagen: 1 Übersichtslageplan

Hinweis: Der Planfeststellungsbeschluss vom 26.09.2022, die Planunterlagen und die Bekanntmachung können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken „http://www.regierung.unterfranken.bayern.de“ unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesautobahn A 45: Erneuerung der Mainbrücke Mainflingen (Bauwerk BW 253b)“ eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.