Gemeinde Euerbach erhält Förderung für die Freiwillige Feuerwehr Euerbach
008 - 09.01.2023
Förderung der unterfränkischen Feuerwehren: Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Euerbach 23.800 Euro für die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs MZF und einer Vorwarneinrichtung (Dachaufsetzer) für die Freiwillige Feuerwehr Euerbach
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Euerbach (Landkreis Schweinfurt) 23.800 Euro für den Kauf eines Mehrzweckfahrzeugs MZF (anteilig 18.000 Euro) und einer Vorwarneinrichtung Dachaufsetzer (anteilig 5.800 Euro) für die Freiwillige Feuerwehr Euerbach bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme wird ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF, Baujahr 1978, ersetzt; bei der Vorwarneinrichtung handelt es sich um eine Erstbeschaffung.
Das Mehrzweckfahrzeug ist vorwiegend zur Errichtung einer Führungsstelle sowie zum Transport von Mannschaft und Gerät bestimmt. Es muss eine Feuerwehrstaffel von sechs Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmännern sowie eine feuerwehrtechnische Mindestausrüstung aufnehmen können. Außerdem müssen für den universellen Einsatzzweck dieses Fahrzeugs noch ein Transportraum und die Massenreserve zum Transport von zusätzlichem Gerät von mindestens 200 kg vorhanden sein. Für das Mehrzweckfahrzeug werden serienmäßige Kleintransporterfahrgestelle mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse von 4.000 kg verwendet.
Die Vorwarneinrichtung (Dachaufsetzer) ist eine auf dem Dach eines Feuerwehrfahrzeuges angebrachte optische Anzeige. Mit dieser können unterschiedliche Zeichen nach StVO angezeigt werden. Im Fahrbetrieb ist die Anzeige eingeklappt. Sie dient bei Einsätzen auf Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen sowohl als Schutz der Einsatzkräfte vor den Gefahren des Straßenverkehrs, als auch dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer vor Gefahren der Einsatzstelle. Vorwarnungen haben den Zweck nachfolgende Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf eine Einsatzstelle hinzuweisen. Der Verkehrsteilnehmer hat damit Zeit, die Geschwindigkeit seines Kraftfahrzeuges zu reduzieren.
Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.