Jahresbilanz 2022 - Arbeitsunfälle in Unterfranken

017 - 18.01.2023

Jahresbilanz 2022 - Arbeitsunfälle in Unterfranken: Einstürzender Graben, Kollision mit Gabelstapler, umstürzende Bäume – tödliche Unfallursachen im Jahr 2022


Bayerische Gewerbeaufsicht

Würzburg (ruf) – Im Jahr 2022 haben sich in unterfränkischen Betrieben und auf Baustellen sechs tödliche Arbeitsunfälle ereignet.

Die Untersuchung von Arbeitsunfällen gehört zu den wesentlichen Aufgaben der unterfränkischen Gewerbeaufsicht. Meist wird eine Meldung über einen Arbeitsunfall mit mittleren, schweren oder gar tödlichen Verletzungen durch die Polizei übermittelt. Insgesamt sind mehrere Akteure an der Unfalluntersuchung beteiligt: Die Berufsgenossenschaft begutachtet den Unfallhergang seitens des Versicherungsträgers. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Hinblick auf Straftaten (Tötung, Körperverletzung und Sachschaden) und die Gewerbeaufsicht agiert als staatliche Überwachungsbehörde in Sachen Arbeitsschutz, ordnet bei Bedarf im betroffenen Betrieb Maßnahmen an und gibt ihre Erkenntnisse, sofern gefordert, an die Staatsanwaltschaft weiter. Wegeunfälle, die auf dem Weg von Zuhause zur Arbeitsstätte oder zurück passieren, gelten ebenfalls als Arbeitsunfälle und sind über die Berufsgenossenschaft versichert, werden jedoch von der unterfränkischen Gewerbeaufsicht nur in einzelnen Fällen untersucht.

Im Jahr 2022 sind 191 (in 2020 – 258 Fälle, 2021 – 231 Fälle) solcher polizeilichen Meldungen bei dem unterfränkischen Gewerbeaufsichtsamt in Würzburg eingegangen. Unter diesen Meldungen waren auch sechs Unfälle mit tödlichem Ausgang.

  • Ausgelöst durch den Fällvorgang einer Buche, fielen zwei weitere Totholzbäume um und einer traf den Waldarbeiter tödlich am Kopf.
  • Beim Abladen eines LKWs fiel ein Arbeiter von der Ladefläche und erlitt schwere Kopfverletzungen, er verstarb zwei Wochen darauf. Ein vorliegendes gesundheitliches Problem, das zum Sturz geführt hat, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
  • Beim Verladen einer zwei Tonnen schweren Last stürzte diese vom Auflieger zu Boden, der neben dem Auslieger stehende Verunfallte wurde eingeklemmt und dabei tödlich verletzt.
  • In einer Werkshalle betrat ein Arbeiter als Fußgänger unvermittelt die Fahrbahn, auf welcher ein Gabelstapler gerade eine Last transportierte. Trotz der sofortigen Reaktion des Gabelstaplerfahrers konnte ein Unfall nicht vermieden werden. Die aufgeladene Last, aufgelegte Gitterboxen von jeweils 85 kg, rutschte von der Gabel. Die Boxen stürzten auf den Oberkörper des Arbeiters und verletzten ihn so schwer, dass er im Krankenhaus verstarb.
  • Für einen Kanalanschluss wurde ein Graben von ca. 1,90 m Tiefe/3,50 m Länge ausgehoben. Der Boden war sandig und mit Abbruchmaterialien versetzt. Ein Teil der Erdwand löste sich und verschüttete den Arbeiter bis zum Oberkörper. Er verstarb noch an der Unfallstelle.
  • Wegen der Eisglätte Ende Dezember stürzte ein Hilfsarbeiter auf dem Betriebshof eines Unternehmens. Die beim Sturz zugezogenen Kopfverletzungen waren so schwer, dass der Verunfallte trotz aller Rettungsmaßnahmen im Krankenhaus verstarb.

Schwere und tödliche Unfälle werden häufig unter anderem dadurch verursacht, dass eine aufwändigere aber sichere Arbeitsweise nicht befolgt wird. Die vermeintliche finanzielle oder zeitliche Ersparnis fordert jedoch am Ende den Höchstpreis – ein Menschenleben. Ist man täglich bei der Arbeit Gefahren ausgesetzt, tritt ein gewisser „Gewöhnungseffekt“ ein, die Achtsamkeit lässt nach und das führt früher oder später zu Unfällen.

Jeder dieser Unfälle hat noch zusätzlich schwer zu beziffernde Folgen für die Angehörigen, Freunde und Kollegen. Aus der Sicht der Gewerbeaufsicht sind vor allem unmittelbare Zeugen – oft sind es Arbeitskollegen - solcher schweren Unfälle als Mitverletzte zu betrachten, auch wenn die Verletzungen rein seelischer Natur sind.

Die Zahl der Unfälle bei der Arbeit mit tödlichem Ausgang in Unterfranken liegt seit mehr als 10 Jahren im einstelligen Bereich und folgt der deutschlandweiten Entwicklung. In den letzten 30 Jahren hat sich die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt mehr als halbiert.

Das Bewusstsein für Gefährdungen am Arbeitsplatz spielt eine maßgebliche Rolle in der Festlegung der Schutzmaßnahmen und des Verhaltens bei der Arbeit. Der Rückgang der tödlichen Verletzungen bei der Arbeit ist auch auf ein höheres Arbeitsschutzniveau zurückzuführen, welches auf verbesserten Arbeitsschutzgesetzen und einer erfolgreichen Präventionsarbeit basiert. Ferner ist die qualitative Verbesserung der (auch innerbetrieblichen) Rettungsmaßnahmen und der unfallmedizinischen Versorgung für das Erhalten vieler Leben verantwortlich.

Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann warnt jedoch davor, angesichts dieser Erfolge in den Bemühungen nachzulassen: „Dieser Rückgang der Unfallzahlen ist kein Selbstläufer. Er sollte vielmehr Ansporn sein, auch zukünftig wachsam zu sein und das Thema Arbeitsschutz im Betrieb und auf Baustellen nicht zu vernachlässigen.“

Weitergehende Informationen zum Thema Arbeitsschutz erhalten Sie im Internet unter http://www.stmas.bayern.de//arbeitsschutz/index.php oder beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken.