Stadt Lohr a. Main erhält „Grünes Licht“ für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr
048 - 10.03.2023
Gute Nachricht für die Stadt Lohr a. Main: Regierung von Unterfranken erteilt der Stadt Lohr a. Main „Grünes Licht“ für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Lohr a. Main
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Stadt Lohr a. Main (Landkreis Main-Spessart) für den Kauf eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Lohr a. Main die – förderrechtlich bedeutsame – vorzeitige Beschaffung genehmigt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme wird ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12, Baujahr 1989, ersetzt.
Ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter mit einem nutzbaren Inhalt von mind. 1.000 l und einer feuerwehrtechnischen Beladung sowie einer festgelegten Zusatzbeladung „Hilfeleistung“ für eine Gruppe, welche aus 9 Einsatzkräften besteht. Es dient überwiegend der Brandbekämpfung, der Förderung von Wasser und der Durchführung von technischen Hilfeleistungen. Weiterhin kann das Fahrzeug auf Wunsch noch mit Zusatzbeladungssätzen, ausgerichtet nach örtlichen Erfordernissen, ausgestattet werden. Mit seiner Besatzung bildet es eine selbständige taktische Einheit. Die maximal zulässige Gesamtmasse des HLF 10 beträgt 14.000 kg.
Mit der Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung kann der beabsichtigte Erwerb des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Sie beträgt für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf derzeit 100.300 Euro.