Neubau der Ortsumgehung Prosselsheim und Verlegung östlich Prosselsheim - Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein

064 - 27.03.2023

Neubau der Ortsumgehung Prosselsheim und Verlegung östlich Prosselsheim

Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein

 

Würzburg (ruf) – Das Staatliche Bauamt Würzburg hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Prosselsheim und Verlegung östlich Prosselsheim im Zuge der St 2260 (Kürnach – Volkach) gestellt.

Die Ortsdurchfahrt von Prosselsheim ist durch einen unübersichtlichen Straßenverlauf geprägt und aufgrund von Durchgangs- und Schwerverkehr stark belastet. Auch östlich von Prosselsheim weist die vorhandene Streckencharakteristik der St 2260 immer wieder unübersichtliche Streckenabschnitte auf, die eine stete Befahrbarkeit nicht zulassen. Insbesondere die beiden höhengleichen Bahnübergänge sowie die Anbindung der Kreisstraße WÜ 4 bilden Barrieren für einen zügigen und sicheren Verkehrsfluss.

Der Bau der Ortsumgehung sowie die Verlegung der Staatsstraße östlich von Prosselsheim sollen wesentliche Teile des Durchgangsverkehrs aus der Ortslage verlagern und den verkehrlich unbefriedigenden Verlauf der Staatsstraße verbessern.

Geplant ist, die St 2260 im Süden an Prosselsheim vorbeizuführen und die Ortschaft über einen Anschluss West und einen Anschluss Süd anzubinden. Die verlegte Staatsstraße soll südlich der Bahngleise (Mainschleifenbahn) verlaufen und bindet im Bereich der bestehenden Kreuzung mit der Kreisstraße KT 30 aus Escherndorf an. Die Kreisstraße WÜ 4 aus Richtung Untereisenheim quert zukünftig die Mainschleifenbahn mit einem beschrankten Bahnübergang und bindet anschließend an die verlegte Staatsstraße an. Durch die geplante Trassenverlegung östlich von Prosselsheim können die beiden vorhandenen Bahnübergänge entfallen. Zudem sollen große Teile der bestehenden Staatsstraße ganz bzw. teilweise zurückgebaut werden. Mit dem geplanten landwirtschaftlichen Ersatzwegenetz soll unter anderem auch ein zu der geplanten Trasse weitgehend parallel geführter Radweg entstehen.

Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in den Gemarkungen Prosselsheim (Gemeinde Prosselsheim), Untereisenheim (Markt Eisenheim) und Escherndorf (Stadt Volkach) beansprucht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet. Die Planunterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Staatsstraße St 2260 (Kürnach – Volkach): Ortsumgehung Prosselsheim und Verlegung östlich Prosselsheim“ zur Verfügung. Als zusätzliches Informationsangebot liegen sie in gedruckter Form zur allgemeinen Einsicht bei der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld und der Verwaltungsgemeinschaft Volkach aus. Die Auslegung wird voraussichtlich Mitte April 2023 beginnen und einen Monat dauern.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bei der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld, der Verwaltungsgemeinschaft Volkach oder der Regierung von Unterfranken bis zwei Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung erhoben werden. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, wird auf der oben genannten Internetseite der Regierung von Unterfranken sowie durch ortsübliche Bekanntmachung in der Gemeinde Prosselsheim (Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld), dem Markt Eisenheim (Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld) und der Stadt Volkach (Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Volkach) mitgeteilt. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von den Verwaltungsgemeinschaften eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Veröffentlichung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die oben beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung.

Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen innerhalb der in den jeweiligen Bekanntmachungen genannten Frist erheben.

Anlage: 1 Übersichtslageplan