Ausnahme für Blumenverkaufsstellen - Auch am Muttertag können Blumen verkauft werden

083 - 05.05.2023

Ausnahme für Blumenverkaufsstellen - Auch am Muttertag können Blumen verkauft werden

Würzburg (ruf) – Wer bis zum Muttertag noch keine Blumen gekauft hat, muss trotzdem nicht auf frische Blumen als besondere Aufmerksamkeit für Mutter, Großmutter oder Schwiegermutter verzichten. Mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales dürfen Blumenverkaufsstellen am

Sonntag, 14. Mai 2023 - Muttertag - in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

wieder zum Zwecke des Verkaufs beziehungsweise der Abgabe von Blumen bis zu vier Stunden ihre Türen öffnen.

Die Ausnahmeregelung gilt für alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen zum Verkauf angeboten werden.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 23. März 2023 wurde im Bayerischen Staatsanzeiger am 19. April 2023 veröffentlicht.