Stadt Hofheim i. UFr. erhält Förderung für die für die Freiwillige Feuerwehr Hofheim i. Ufr.
124 - 30.06.2023
Förderung der unterfränkischen Feuerwehren: Regierung von Unterfranken bewilligt der Stadt Hofheim i. UFr. insgesamt 119.200 Euro für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 und eines Einsatzleitwagen ELW 1 für die Freiwillige Feuerwehr Hofheim i. Ufr.
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Stadt Hofheim i. UFr. (Landkreis Haßberge) insgesamt 119.200 Euro für den Kauf eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 (anteilig 84.500 Euro) und eines Einsatzleitwagen ELW 1 (anteilig 34.700 Euro) für die Freiwillige Feuerwehr Hofheim i. Ufr. bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahmen werden ein Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, Baujahr 1994, und ein Einsatzleitwagen ELW 1, Baujahr 2001, ersetzt.
Das Löschgruppenfahrzeug LF 10 ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter mit einem nutzbaren Inhalt von mind. 1.200 l und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, welche aus 9 Einsatzkräften besteht. Es dient überwiegend der Brandbekämpfung, der Förderung von Wasser und der Durchführung einfacher technischer Hilfeleistungen. Weiterhin kann das Fahrzeug auf Wunsch noch mit Zusatzbeladungssätzen, ausgerichtet nach örtlichen Erfordernissen, ausgestattet werden. Mit seiner Besatzung bildet es eine selbstständige taktische Einheit. Die maximal zulässige Gesamtmasse des LF 10 beträgt 14.000 kg.
Der Einsatzleitwagen ELW 1 ist ein Einsatzleitfahrzeug mit maximal 4.000 kg zulässiger Gesamtmasse und mindestens drei Personen Besatzung. Ausgestattet ist er mit Mitteln zur Informationsgewinnung, –verarbeitung und –übertragung (z. B. Pläne, EDV-Systeme, Funkgeräte) sowie weiterer Ausrüstung für die Einsatzleitung. Es dient vorwiegend der Anfahrt, Erkundung und als Hilfsmittel zur Führung von größeren taktischen Einheiten der Feuerwehr.
Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.