Erneuerung von drei Brückenbauwerken auf der Bundesautobahn A 7 im Bereich der Anschlussstelle Kitzingen

159 - 11.09.2023

Erneuerung von drei Brückenbauwerken auf der Bundesautobahn A 7 im Bereich der Anschlussstelle Kitzingen

Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein

Würzburg (ruf) – Die Autobahn GmbH des Bundes hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau von drei Autobahnüberführungen im Bereich der A 7 Anschlussstelle Kitzingen gestellt.

Das Ertüchtigungslos befindet sich auf der Bundesautobahn A 7 im Abschnitt zwischen dem AK Biebelried und der AS Marktbreit. Dabei werden die Bauwerke BW 671a, A 7 über einen Öffentlichen Feld- und Waldweg, BW 671c, A 7 über B 8 im Bereich der AS Kitzingen und BW 672a, A 7 über einen öffentlichen Feld- und Waldweg erneuert, um die vorhandenen Defizite im Bereich der Verkehrssicherheit und der Tragfähigkeit zu beheben. Die aktuelle Anzahl an Fahrstreifen auf der Bundesautobahn A 7 und damit die Verkehrsfunktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der drei Bauwerke an nahezu bestehender Stelle einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen.

Die Maßnahme erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 1,4 km und umfasst die Erneuerung der drei einfeldrigen Brückenbauwerke BW 671a, BW 671c und BW 672a sowie die Anpassung der unterführten Straßen und Wege.

Während der gesamten Bauzeit des BW 671c wird der Verkehr auf der unterführten Bundesstraße B 8 – einschließlich Linksabbiegestreifen – und der Anschlussstelle grundsätzlich aufrechterhalten. Geringfügige Beeinträchtigungen für den öffentlichen Verkehr sind nicht vollständig auszuschließen. Es kommt gegebenenfalls zu Einschränkungen wie einer verringerten Fahrbahnbreite und dem Einsatz einer Lichtsignalanlage. Bauzeitliche kurzzeitige Sperrpausen wie beispielsweise beim Bauwerksabbruch oder beim Einheben und der Montage von Fertigteilen werden auf ein Minimum begrenzt.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensations-maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Repperndorf (Stadt Kitzingen), Buchbrunn (Gemeinde Buchbrunn), Biebelried (Gemeinde Biebelried) und Sulzfeld am Main (Gemeinde Sulzfeld am Main) beansprucht.

Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und Digitalisierung erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG). Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) stehen während des Auslegungszeitraumes ab ca. Mitte September auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesautobahn A 7: Ertüchtigungslos AS Kitzingen BW 671a – BW 672a im Abschnitt AK Biebelried – AS Marktbreit“ zur Verfügung. Als zusätzliche Informationsquelle liegen sie in gedruckter Form (§ 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG) zur allgemeinen Einsicht in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen und in der Stadt Kitzingen aus.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird bereits in Kürze erfolgen. Um allen betroffenen Bürgern die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen zu geben, wird die öffentliche Auslegung erst nach den bayerischen Sommerferien (ca. Mitte September) beginnen.

Ort und Zeit der Auslegung sowie Näheres zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachungen der o.g. Kommunen gesondert mitgeteilt.

Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Veröffentlichung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die oben beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung.

Anlage: 1 Übersichtslageplan