Regierung von Unterfranken genehmigt Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön

167 - 13.10.2023

Regierung von Unterfranken genehmigt Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat am 12. Oktober 2023 dem Abschuss von zwei schadenstiftenden Wölfen zugestimmt. Die Entscheidung zielt darauf, das weitere Reißen von Schafen und Lämmern durch diese Wölfe zu verhindern. Die Schafherden in der Rhön sind von großer Bedeutung für den Schutz der dort natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt. Diese prägt insbesondere das Naturschutzgebiet „Lange Rhön“.

Die Genehmigung in Form einer naturschutzrechtlichen Ausnahme ist bis zum 9. November 2023 befristet und räumlich auf das Naturschutzgebiet „Lange Rhön“ sowie südlich davon gelegene Teilbereiche im Umfeld der Ortschaften Frankenheim und Oberweißenbrunn begrenzt. Die Abschüsse sind in diesen Gebieten jeweils beschränkt auf mit Weidezäunen oder Weidenetzen umgrenzte Flächen mit Nutztierherden sowie einen Radius von 1000 Metern um diese Nutztierhaltungen. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich war so zu wählen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließlich die schadenstiftenden Wölfe abgeschossen werden, nicht dagegen andere Wölfe. Die Abschüsse werden ausschließlich von zur Jagdausübung Berechtigten durchgeführt, die dazu ihr Einverständnis erklärt haben und deren Befugnis zum Abschuss von der Regierung von Unterfranken bestätigt wurde. Diese Festlegungen beruhen auf der Regelung des § 45 a Bundesnaturschutzgesetz.

Die Regierung von Unterfranken arbeitet beim Vollzug der Maßnahme eng mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld zusammen.

Derzeit liegen weitere Anträge auf Abschuss einer Wolfsfähe in den Landkreisen Aschaffenburg, Main-Spessart und Bad Kissingen vor. Die Regierung von Unterfranken hat die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschuss geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass für das Gebiet des Untermains und den Landkreis Main-Spessart diese derzeit nicht vorliegen. Für diese Gebiete ist derzeit eine Wiederholungsgefahr hinsichtlich des Reißens von Nutztieren nicht anzunehmen. Die Behörden werten alle vorliegenden Hinweise fortlaufend aus. Sofern sich hier neue Erkenntnisse ergeben, werden diese neu bewertet. Für den Landkreis Bad Kissingen ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.

Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 12.10.2023