Regierung von Unterfranken erlässt Allgemeinverfügung zur Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer Buchdrucker u. Kupferstecher

181 - 08.12.2023

Regierung von Unterfranken erlässt Allgemeinverfügung zur Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer Buchdrucker und Kupferstecher

Würzburg (ruf) – Auf Antrag der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) hat die Regierung von Unterfranken eine Allgemeinverfügung zur Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer Buchdrucker und Kupferstecher erlassen. Diese wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten und gilt bis 31. Dezember 2028. 

Nach der Allgemeinverfügung werden die Nadelwälder und die Wälder mit Beimischung von Nadelbäumen sowie die Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 Meter von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert, im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärt. Daraus ergeben sich für die Eigentümer und Nutzungsberechtigten folgende Konsequenzen:

  • Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März sind Wälder und Grundstücke einschließlich dort lagernder Walderzeugnisse mindestens einmal auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren. In der Zeit vom 1. April bis 30. September sind mindestens im Abstand von vier Wochen Kontrollen auf Borkenkäferbefall durchzuführen. Die Überwachung hat sich auf stehende Bäume, liegendes fängisches Material (z.B. Windwurf oder Kronenmaterial) und aufgearbeitetes Nadelholz zu erstrecken.
  • Bei Feststellung eines Befalls mit Buchdrucker und/oder Kupferstecher ist sofort die zuständige Untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) zu verständigen.
  • Auftretende Buchdrucker und Kupferstecher sind von den jeweiligen Eigentümern und Nutzungsberechtigten unverzüglich sachgemäß und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen. Aktuelle Hinweise hierzu können dem Borkenkäferinfoportal der LWF unter http://www.borkenkaefer.org entnommen werden. 

Die Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 15.11.2023 zur vorgenannten Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 27.11.2023 veröffentlicht. Das Amtsblatt ist auch über den Internetauftritt der Regierung von Unterfranken unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/amtliche_bekanntmachungen/amtsblatt/index.html abrufbar.

Wir bitten um Veröffentlichung in geeigneter Form.