B19 – Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen - Regierung von Unterfranken stellt das Planfeststellungsverfahren ein

034 - 28.05.2025

B19 – Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen - Regierung von Unterfranken stellt das Planfeststellungsverfahren ein

Würzburg (ruf) – Das Staatliche Bauamt Würzburg hat bei der Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 06.05.2025 die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen B19 (Schwäbisch Hall-Würzburg), Nr. 32-4354.2-3-13, beantragt. Da durch das geplante Bauvorhaben sowohl artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden als auch von erheblichen Beeinträchtigungen des Europäischen Vogelschutzgebiets „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft nordöstlich Würzburg“ auszugehen ist, musste eine artenschutz- und gebietsschutzrechtliche Alternativenbewertung durchgeführt werden. Im Ergebnis gab es mehrere Trassenverläufe, die mit deutlich geringeren Auswirkungen auf die maßgebenden Schutzgüter als die Plantrasse verbunden sind. Ein Festhalten an den ursprünglichen Planungen war damit nicht möglich. Die Regierung von Unterfranken stellte daraufhin das Verfahren am 26.05.2025 ein.

Das Staatliche Bauamt Würzburg hatte im April 2020 bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen im Zuge der Bundesstraße B 19 (Schwäbisch Hall – Würzburg) beantragt. Geplant war, die Bundesstraße B 19 westlich um Giebelstadt und seine beiden Ortsteile Herchsheim und Euerhausen herumzuführen. Die Umgestaltung diverser Anschlüsse der neuen Ortsumgehung mit dem untergeordneten Straßen- und Wegenetz wären in diesem Zuge nötig geworden. Dabei sollten bis auf die Verbindung zur Kreisstraße WÜ 33 alle Knotenpunkte plangleich (Kreisverkehr oder Einmündung) hergestellt werden. Als weitere notwendige Folgemaßnahmen wären Aus- und Umbauten der Kreisstraßen WÜ 46 und WÜ 34 sowie der Staatsstraße St 2270 in die Planung miteinbezogen worden.


Hinweis: Die Bekanntmachung zur Einstellung des Verfahrens kann auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > Bundesstraße B 19: Neubau der Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen eingesehen werden.