Gemeinsamer Abwassermeister Nüdlingen - Münnerstadt

Inhalt des Kooperationsprojektes

Die Gemeinde Nüdlingen und die Stadt Münnerstadt beschäftigen gemeinsam einen Abwassermeister zur Bewirtschaftung ihrer Kläranlagen.

Die Arbeitszeit (Ganztagesbeschäftigung) wird zu jeweils 50 % auf beide Kommunen aufgeteilt. Arbeitgeberin laut Arbeitsvertrag ist die Gemeinde Nüdlingen. Die Stadt Münnerstadt erstattet der Gemeinde Nüdlingen 50 % der Personalkosten.

Ausgangslage

Die Gemeinde Nüdlingen und die Stadt Münnerstadt haben nahezu baugleiche Kläranlagen neu errichtet.

Beim Betrieb der Anlagen haben beide Kommunen schnell festgestellt, dass die Anforderungen an das Personal höher sind, als bei den bisherigen Anlagen.

Nachdem ein ausgebildeter Abwassermeister aus Bad Kissingen eine neue Stelle suchte, hat die Gemeinde Nüdlingen im September 2008 eine Einstellung als Halbtageskraft vorgenommen.

Auch die Stadt Münnerstadt sah die Notwendigkeit, einen Abwassermeister für ihre Kläranlage zu gewinnen.

Vorteile der Zusammenarbeit

Die gemeinsame Beschäftigung eines Abwassermeisters ermöglicht es beiden Seiten, schwierige und verantwortungsvolle Tätigkeiten bei der Betreuung der Kläranlagen durch qualifiziertes Personal vornehmen zu lassen und gleichzeitig Auszubildende einzustellen.

Die übrigen Arbeiten können durch Bauhofpersonal kostengünstig erledigt werden.

Nur aufgrund dieses Modells war es möglich, dem Abwassermeister eine Ganztagesstelle anzubieten, was für die Gewinnung und den dauerhaften Verbleib von qualifiziertem Personal häufig Voraussetzung ist.

Rechtliche Grundlage

Zweckvereinbarung Nüdlingen-Münnerstadt