Interkommunales Industrie- und Sondergebiet der Stadt Pocking und der Gemeinde Neuhaus a.Inn

Inhalt des Kooperationsprojektes

Die Kooperation beinhaltet die Entwicklung eines gemeindeübergreifenden Gewerbeparks an der Kreuzung der A 3 mit der B 12/512 (später A 94) auf einer Fläche von insgesamt ca. 30 ha, davon ca. 10 ha im Gemeindebereich von Neuhaus. Die zulässige Nutzung ist beschränkt auf autoaffine Betriebe mit hohem Verkehrsaufkommen (Autohof, Tankstelle, Spedition, Lagerhaus) und Industriebetriebe mit erheblichen Emissionen und großer Flächenbeanspruchung.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens und die Erstellung der Planungsunterlagen erfolgte federführend durch die Stadt Pocking. Die erforderlichen Gutachten (Teilraumgutachten, Verkehr, Schallschutz, Bodengutachten) wurden gemeinsam beschafft. Im Übrigen wurden die erforderlichen Verfahrensschritte in jeder Gemeinde eigenständig durchgeführt. Die (rechtlich selbständigen) Bebauungspläne traten dann gleichzeitig in Kraft. Für die wegemäßige Erschließung sowie für die Abwasserbeseitigung wurde eine Zweckvereinbarung abgeschlossen, die die Aufgaben und Befugnisse an die Stadt Pocking überträgt.

Ausgangslage

Aufgrund der günstigen verkehrlichen Lage besteht an Autobahnausfahrten und -kreuzen insbesondere im Hinblick auf verkehrliche Dienstleistungen (Autohöfe, Tankstellen, Speditionen etc.) ein allgemeiner Ansiedlungsdruck. Der vorgesehene Standort am künftigen Autobahnkreuz A 3/A 94 ist für eine gewerbliche Entwicklung im östlichen Niederbayern optimal. Es handelt sich hier um einen Kreuzungspunkt überregionaler Entwicklungsachsen aus dem Raum München (B 12, künftig A 94), aus dem Rottal (B 388), aus dem Raum Regensburg (A 3), aus Tschechien (B 12) und aus Österreich (A 3 und B 512).

Grundlage für den gemeinsamen Bebauungsplan sind Beschlüsse der jeweiligen Gremien der Stadt Pocking und der Gemeinde Neuhaus, ausgelöst durch Anfragen von Investoren. Der Bebauungsplan sollte neben einem Sondergebiet für den Autohof auch Gewerbe - bzw. Industrieflächen beinhalten. Die Eckdaten wurden daraufhin mit der Regierung von Niederbayern abgestimmt und eine landesplanerische Beurteilung durchgeführt

Vorteile der Zusammenarbeit

  • Mit der Schaffung eines qualifizierten Baurechts wird im Grenzbereich zu Oberösterreich die Ansiedlung von erheblich belästigenden Betrieben sowie eines Autohofes ermöglicht
  • Die gemeindeübergreifende Ausgestaltung erlaubt die Entwicklung einer ausreichend großen und attraktiven Fläche
  • Die Federführung und Koordinierung durch eine Gemeinde reduziert den Aufwand für Planung und Verfahren (einheitliche Gutachten, Planungskosten etc.)
  • Erschließungskosten werden geteilt, kontraproduktive Konkurrenzen vermieden

Rechtliche Grundlage

  • Beschlüsse der Gemeinderäte für die Bauleitplanung
  • Zweckvereinbarung für die Erschließung aus dem Jahr 2005 (s.u. unter "Downloads")

Downloads

Zweckvereinbarung Pocking Neuhaus