Arbeitsgemeinschaft Teilraum Deggendorf/Plattling

Inhalt des Kooperationsprojektes

Im Jahr 1999 erfolgte die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft nach dem KommZG. Die Geschäftsführung erledigt ein Mitarbeiter der Stadt Deggendorf, der einen auf 15 000 € gedeckelten Jahresetat (ohne Personalkosten) verwaltet. Für konkrete Projekte werden häufig EU-Fördergelder akquiriert. Folgende Projekte sind besonders zu nennen:

  • 1998 bis 2000: Erfolgreiche Teilnahme am Bundeswettbewerb "Regionen der Zukunft"; Preisverleihung und Präsentation auf dem Weltstädtebaukongress "Urban 21" in Berlin
  • 2000: Für Deggendorf, Plattling und Stephansposching: Konkretisierung der Siedlungsentwicklung durch gemeinsame Entwicklungsplanung
  • 2003 bis 2006: Projekt RISE mit Partnerregionen aus Österreich und der Schweiz zur regionalen Entwicklung in stark besiedelten ländlichen Räumen
  • 2004: Landesplanerischer Vertrag zur Kooperation als gemeinsames Oberzentrum zwischen Deggendorf und Plattling
  • 2007: Einbindung in das neu geschaffene Regionalmanagement Deggendorf

Ausgangslage

In der Region hat das überdurchschnittliche Wachstum der letzten Jahrzehnte zu einer erheblichen Zunahme der Siedlungsflächen und der damit einhergehenden Probleme geführt. Es wurde erkannt, dass eine gemeindeübergreifende Organisation und Planung des „Zusammenwachsens" erforderlich ist. Die „Souveränität“ der Kommunen soll dabei durch das gemeinsame Handeln nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Dieses Vorgehen bezeichnete man in der Region als „Gebietsreform in den Köpfen".

Grundlage des gemeinsamen Handelns ist das 1996 fertig gestellte Teilraumgutachten der bayerischen Landesplanung. Arbeitsschwerpunkte der interkommunalen Kooperation sind die Bereiche Flächenmanagement, Tourismus und Innovationen.

15 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Region wurden definiert: Reduzierung Flächenverbrauch durch Innenentwicklung und Konzentration, Förderung regionaler Stoff- und Energieflüsse, Reduzierung von Energieverbrauch und vermeidbarem Verkehr, Verlagerung Verkehr auf Schiene und Wasser, Abbau negativer Folgen des Individualverkehrs, Schutz und Entwicklung von Natur- und Erholungsräumen, usw.

Vorteile der Zusammenarbeit

  • Entwicklung einer regionalen Identität und gemeinsame Außendarstellung (Selbstverständnis als Region, nicht als konkurrierende Gemeinden)
  • Umsetzung der Ziele des Teilraumgutachtens bzw. des interkommunalen Entwicklungskonzepts zur nachhaltigen Entwicklung der Region (siehe oben)
  • Einbindung der Bevölkerung in Regionalentwicklung (Regionalentwicklung von unten)
  • Verwirklichung von gemeinsamen Projekten (z.B. grüne Achse Deggendorf/Plattling, Radrundweg)

Rechtliche Grundlage

Vereinbarung über die Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft