Asylbewerber in Unterfranken - ANKER-Einrichtung Unterfranken (Daten, Fakten, Aktuelles)
Hier finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen zum Thema Asylbewerberunterbringung in Unterfranken; die Daten werden in der Regel monatlich aktualisiert.
Beschreibung
Aktuelle Pressemitteilungen
Allgemeines zur Unterbringung von Asylbewerbern
Asylbewerber werden grundsätzlich in staatlichen Einrichtungen untergebracht. Dafür stehen seitens des Staates sogenannte ANKER-Einrichtungen (ANKER steht für Ankunft, Entscheidung und Rückführung) als Erstunterbringung bzw. sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte für die Anschlussunterbringung zur Verfügung.
Soweit eine Unterbringung mangels vorhandener Unterbringungsplätze in den genannten staatlichen Unterkünften nicht möglich ist, erfolgt die Unterbringung durch die Landratsämter als Staatsbehörden und die kreisfreien Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis (dezentrale Unterbringung).
Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Asylantrag, unter bestimmten Voraussetzungen längstens bis zu 24 Monaten in Erstunterbringungseinrichtungen zu wohnen. Dies, um für die weiteren Verfahrensschritte nach dem Asylverfahrensgesetz jederzeit erreichbar zu sein. Alle bayerischen Regierungsbezirke verfügen über entsprechende ANKER-Einrichtungen. So bestehen in Bayern ANKER-Einrichtungen in München, Zirndorf, Geldersheim/Niederwerrn, Deggendorf, Regensburg, Bayreuth und Donauwörth (Zentrale ANKER-Einrichtungen mit einer Außenstelle des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration).
In Unterfranken hat die ANKER-Einrichtung Unterfranken als ursprüngliche Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt am 01. Juli 2015 ihren Betrieb aufgenommen. Zum 01. August 2018 wurden alle Aufnahmeeinrichtungen in Bayern zu sogenannten ANKER-Einrichtungen umgewandelt. Ab 15.05.2019 ist die ANKER-Einrichtung Schweinfurt von den Ledward-Barracks (Stadt Schweinfurt) in die Conn-Barracks (Landkreis Schweinfurt, Gemeinden Geldersheim/Niederwerrn) umgezogen. Der Umzug der Bewohner ist seit Mitte Juni 2019 abgeschlossen.
Asylbewerber, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer ANKER-Einrichtung zu wohnen, werden vom Landesbeauftragten in der Zentralen ANKER-Einrichtung in Zirndorf auf die Regierungsbezirke verteilt. Die Quote für Unterfranken beträgt insoweit 10,2% bezogen auf alle in Bayern untergebrachten Asylbewerber.
Die Regierungsaufnahmestelle der Regierung von Unterfranken verteilt die Unterfranken zugewiesenen Asylbewerber auf die in den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehenden staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte. Die Regierung von Unterfranken errichtet und betreibt die zuvor genannten Unterkünfte.
Für Sie zuständig
Regierung von Unterfranken - Bereich 1 (Sachgebiete 14 und 15)
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Rechtsgrundlagen
Die Aufnahme und der Aufenthalt von Asylbewerbern haben ihre rechtlichen Grundlagen
im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
im Asylgesetz (AsylG)
im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
im Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
im Aufnahmegesetz (AufnG)
sowie in der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl)
Weiterführende Links
- Wohnsitzzuweisung
- Asyl und Flüchtlingsschutz
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Asylverfahren
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Asylsozialpolitik
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - Leistungen für Asylbewerber
Bayernportal - Auszugsgestattung
- Wohngeld
ANKER-Einrichtung Unterfranken
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Aktuelle Belegung der ANKER-Einrichtung Unterfranken
Insgesamt waren in der ANKER-Einrichtung Unterfranken (Geldersheim/Niederwerrn) zum aktuellen Stichtag 31.01.2021 genau 791 Personen im Wege der Erstunterbringung (einschließlich Transitbereich) untergebracht. Die Belegungsquote liegt aktuell bei rund 66 % (bezogen auf die regelmäßig belegbare Bettenkapazität).
Hintergrundinfos (ein Handout) zur ANKER-Einrichtung Unterfranken finden Sie hier.
Die Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit der Videoüberwachung der Ankereinrichtung Unterfranken in Gelderheim finden Sie hier: Datenschutzerklärung Videoüberwachung Ankereinrichtung Unterfranken.
Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist derzeit für folgende Schwerpunktländer zuständig: Algerien, Armenien, Elfenbeinküste, Somalia und Syrien.
Zum Stand 18.11.2015 waren von den in der Erstunterbringung (Aufnahmeeinrichtung, Dependancen, Notunterbringungen) in Unterfranken untergebrachten Asylbewerbern und Flüchtlingen nach den registrierten Angaben 72,62% Syrer, 21,85% Afghanen, 4,83% Ukrainer, 0,14% Georgier und 0,34% Staatenlose. Zum Stand 31.12.2016 ergab sich folgende Länderverteilung: 23% Armenien, 22 % Syrien, 21 % Afghanistan, 19% Algerien, 12% Somalia, 1% Weissrussland, 1 % Staatenlose. Zum Stand 31.12.2017 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 409 Personen): Elfenbeinküste 42,3 %, Armenien 25,6 %, Somalia 15,6%, Algerien 12,4%, Afghanistan und Republik Serbien jeweils 0,73%, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2018 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 771 Personen): Nigeria 39,4 %, Somalia 19 %, Elfenbeinküste 23,5 %, Armenien 9,2 %, Algerien 5,7 %, Marokko 1,3 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.06.2019 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 735 Personen): Nigeria 38,6 %, Somalia 16,2 %, Elfenbeinküste 23,5 %, Armenien 9,8 %, Algerien 3,5 %, Ghana 5,7 %, Marokko 1,9 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2019 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 614 Personen): Nigeria 23,5 %, Somalia 30 %, Elfenbeinküste 25 %, Armenien 9,8 %, Algerien 7,2 %, Ghana 1,6 %, Marokko und russische Föderation je 0,3 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.06.2020 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 544 Personen): Somalia 32,9 %, Elfenbeinküste 23,35 %, Nigeria 18,6 %, Algerien 11,4 %, Armenien 9,6 %, Ghana 1,1 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2020 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 847 Personen): Somalia 25,0 %, Algerien 19,6 %, Syrien 16,9 %, Elfenbeinküste 11,9 %, Nigeria 11,8 %, Moldau 7,7 %, Armenien 3,5 %, Afghanistan 1,1 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.01.2021 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 791 Personen): Somalia 26,9 %, Algerien 19,5 %, Syrien 17,5 %, Elfenbeinküste 12,5 %, Nigeria 11,3 %, Moldau 5,1 %, Armenien 4,1 %, Afghanistan 1,4 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose.Aufgenommene Personen über die frühere Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt, jetzt ANKER-Einrichtung Unterfranken in Geldersheim/Niederwerrn (einschließlich Nothilfe für andere Aufnahme-/ANKER-Einrichtungen)
Aufgenommene Personen ANKER-Einrichtung Geldersheim Jahr / Monat Personen 2015 (01.07.2015 bis 31.12.2015) 16.521 2016 (Gesamtjahr) 3.392 2017 (Gesamtjahr) 2.222 2018 (Gesamtjahr) 1.976 2019 (Gesamtjahr) 1.493 2020 (Gesamtjahr) 1.345 Januar 2021 55
Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterbringung
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Jahreszahlen der neu nach Unterfranken zugewiesenen Asylbewerber für Anschlussunterbringung
Jahr Personen 2010 751 2011 810 2012 922 2013 1.831 2014 3.769 2015 8.580 2016 5.480 2017 1.551 2018 1.103 2019 745 2020 1.022 2021 (bis 31.01.2021) 70 In Unterfranken insgesamt untergebrachte Asylbewerber (in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterbringungen):
Unterbringungsart Personen 42 Gemeinschaftsunterkünfte (in der Zuständigkeit der Regierung) 2.920 128 dezentrale belegte Unterkünfte (in der Zuständigkeit der Landratsämter) 1.095 gesamt: 4.015
(davon 1.076
anerkannte Fehlbeleger)Stand: 31.01.2021
Die 12 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2015: Syrien (5018), Afghanistan (1325), Ukraine (1258), Äthiopien (562), Kosovo (498), Albanien (418), Irak (357), Russische Föderation (300), Iran (278), Aserbaidschan (245), Pakistan (229), Mazedonien (200). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2016: Syrien (3780), Afghanistan (3008), Ukraine (1058), Äthiopien (602), Irak (289), Russland (274), Aserbaidschan (252), Iran (185), Pakistan (169), Georgien (158), Armenien (152), Nigeria (114) und Eritrea (108). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2017: Afghanistan (2383), Syrien (1373), Ukraine (652), Äthiopien (594), Somalia (523), Russland (252), Armenien (250), Aserbaidschan (206), Irak (147), Pakistan (111), Iran (101), Nigeria (99) und Eritrea (74). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2018: Afghanistan (1505), Syrien (768), Somalia (578), Äthiopien (561), Ukraine (417), Armenien (252), Nigeria (219), Russland (190), Aserbaidschan (155), Irak (136), Elfenbeinküste (106), Iran (90) und Pakistan (69). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.06.2019: Afghanistan (1260), Syrien (633), Somalia (553), Äthiopien (545), Ukraine (318), Nigeria (306), Armenien (213), Russland (171), Aserbaidschan (134), Irak (122), Elfenbeinküste (99), Iran (106) und Pakistan (60). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2019: Afghanistan (995), Somalia (561), Syrien (512), Äthiopien (504), Nigeria (334), Ukraine (271), Armenien (146), Russland (140), Aserbaidschan (119), Irak (113), Iran (94), Elfenbeinküste (91) und Pakistan (49). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.06.2020: Afghanistan (876), Somalia (535), Äthiopien (493), Syrien (428), Nigeria (334), Ukraine (247), Russland (156), Armenien (134), Irak (114) und Aserbaidschan (108). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2020: Afghanistan (714), Somalia (517), Syrien (489), Äthiopien (488), Nigeria (350), Ukraine (165), Russland (149), Iran (138), Armenien (133) und Irak (133).Kinder- und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Einrichtungen
Von den 4.015 in Unterfranken zum Stand 31.01.2021 untergebrachten Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften bzw. dezentralen Unterkünften waren 1.250 Kinder und Jugendliche. Beachte: Informationen zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen in der Unterbringungszuständigkeit der Jugendämter siehe unten!
Alter der Kinder und Jugendlichen Anzahl unter 3 Jahre 505 4 bis 5 Jahre 162 6 Jahre 87 7 bis 10 Jahre 222 11 bis 13 Jahre 117 14 bis 15 Jahre 80 16 bis 17 Jahre 77 gesamt: 1.250 Stand: 31.01.2021
Abschiebungen durch die Zentrale Ausländerbehörde
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Im Jahr 2020 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) bei insgesamt 121 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (44 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 12 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 65 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Aufgrund der CORONA Pandemie war seit Mitte März 2020 der Flugverkehr und damit sämtliche Überstellungen in einem erheblichen Umfang nur eingeschränkt bzw. teilweise gar nicht möglich.
Folgende 8 Schwerpunktnationalitäten konnten rücküberstellt werden:
- Ukraine: 28 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Somalia: 22 Personen (16 Dublin-Fälle sowie 6 Fälle Schutzstatus in anderem EU-Land)
- Aserbaidschan: 9 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Georgien: 7 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Armenien: 6 Personen (5 Dublin-Fälle sowie 1 Abschiebung ins Heimatland)
- Algerien: 6 Personen (4 Dublin-Fälle sowie 2 Abschiebungen ins Heimatland)
- Nigeria: 4 Personen (4 Dublin-Fälle)
- Afghanistan: 3 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
Darüber hinaus sind im Jahr 2020 insgesamt 150 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig ausgereist. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Ukraine (39 Personen), Armenien (37 Personen), Moldau (20 Personen) und Russische Föderation (10 Personen).
Derzeit (Stand 04. Januar 2021) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.792 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.
Im Jahr 2019 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) bei insgesamt 281 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (103 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 4 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 174 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Darunter waren folgende 6 Schwerpunktnationalitäten:
- Somalia: 53 Personen (51 Dublin-Fälle sowie 3 Fälle Schutzstatus in anderem EU-Land)
- Armenien: 51 Personen (14 Dublin-Fälle sowie 37 Abschiebungen ins Heimatland)
- Ukraine: 42 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Afghanistan: 39 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Algerien: 19 Personen (4 Dublin-Fälle sowie 15 Abschiebungen ins Heimatland)
- Nigeria: 14 Personen (11 Dublin-Fälle sowie 3 Abschiebungen ins Heimatland)
Darüber hinaus sind im Jahr 2019 insgesamt 322 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig ausgereist. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Ukraine (128 Personen), Armenien (89 Personen), Algerien (19 Personen) und Russische Föderation (18 Personen).
Im Jahr 2018 wurden von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken bei insgesamt 182 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (119 Rücküberstellungen in Dublin-Staaten sowie 63 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland).
Darunter waren folgende 6 Schwerpunktnationalitäten:
- Somalia 62 Personen (62 Dublin-Fälle sowie 0 Abschiebungen ins Heimatland)
- Armenien 29 Personen (20 Dublin-Fälle sowie 9 Abschiebungen ins Heimatland)
- Algerien 16 Personen (12 Dublin-Fälle sowie 4 Abschiebungen ins Heimatland)
- Ukraine 13 Personen (0 Dublin-Fälle sowie 13 Abschiebungen ins Heimatland)
- Nigeria 11 Personen (9 Dublin-Fälle sowie 2 Abschiebungen ins Heimatland)
- Afghanistan 8 Personen (1 Dublin-Fall sowie 7 Abschiebungen ins Heimatland).
Als weitere Nationalitäten sind zu nennen:
- Russland 7 (0 Dublin; 7 Heimatland)
- Syrien 8 (8 Dublin; 0 Heimatland)
- Elfenbeinküste 6 (6 Dublin; 0 Heimatland)
- Georgien 6 (0 Dublin; 6 Heimatland)
- Aserbaidschan 5 (0 Dublin; 5 Heimatland)
- Gambia 2 (0 Dublin; 2 Heimatland)
- Pakistan 2 (0 Dublin; 2 Heimatland)
- Tunesien 2 (1 Dublin; 1 Heimatland)
- Weißrussland 2 (0 Dublin; 2 Heimatland)
- Albanien 1 (0 Dublin; 1 Heimatland)
- Irak 1 (0 Dublin; 1 Heimatland)
- Türkei 1 (0 Dublin; 1 Heimatland)
Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken betrug Ende 2018 ca. 1.200 Personen. Ob diese Personen tatsächlich abgeschoben werden können, hängt allerdings u. a. davon ab, ob Reisedokumente vorliegen oder andere Duldungsgründe bestehen. Zum Vergleich: Ende 2017 waren ca. 1.000 abgelehnte Asylbewerber vollziehbar ausreisepflichtig.
Im Gesamtjahr 2018 sind insgesamt 426 Personen geregelt freiwillig ausgereist.
Zahlen der Vorjahre:
Im Jahr 2017 wurden von der ZAB Unterfranken insgesamt 132 Personen abgeschoben.
Darunter waren folgende 7 Schwerpunktnationalitäten: Somailia 14 (alles Dublin-Fälle), Algerien 13 (darunter 12 Dublinfälle, 1 Heimatland), Armenien 13 (alles Dublin-Fälle), Afghanistan 12 (darunter 7 Dublin-Fälle, 5 Heimatland), Syrien 10 (alles Dublin-Fälle), Ukraine 10 (9 Dublin-Fälle, 1 Heimatland), Georgien 10 (7 Dublin-Fälle, 3 Heimatland).
Im Jahr 2016 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde genau 113 Personen abgeschoben, darunter
43 Personen aus der Ukraine und 15 Personen aus Russland (= Dublin-Überstellungen in unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten, vorwiegend nach Polen)
34 Personen aus dem Kosovo, aus Serbien und Albanien (= i.d.R. Abschiebung ins Heimatland)
15 Personen aus Syrien (= Dublin-Überstellungen in unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten)
Unbegleitete minderjährige Ausländer(umA)
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Unter unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) versteht man alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger obliegt den Jugendämtern (Stadt- und Kreisjugendämter).
Die Neuzugänge von unbegleiteten minderjährigen Ausländern waren im Jahr 2020 nochmals leicht rückläufig. Von Januar bis Dezember 2020 wurden den Jugendämtern in Unterfranken im Rahmen der bundesweiten Verteilung nach dem SGB VIII 75 umA neu zugewiesen und in Heimen in Unterfranken stationär untergebracht (Vorjahr 85). Davon entfielen jedoch 50 umA allein auf das zweite Halbjahr, weshalb derzeit von einem erneuten Anstieg der Zugänge auszugehen ist.
Die Gesamtzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) in Unterfranken ist somit auch im Jahr 2020 zurückgegangen. Zum Stand 01.12.2020 wurden in Unterfranken im Rahmen der Jugendhilfe noch 187 unbegleitete minderjährige Ausländer stationär oder ambulant betreut (einschließlich junger Erwachsener mit entsprechendem Jugendhilfebedarf). Dies entspricht einem Anteil von 7 % aller in Bayern aufgenommenen umA.
Deutschkurse für Asylbewerber
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Neben den schulischen Angeboten (Deutschklassen/Berufsintegrationsklassen) werden eine Reihe weiterer Kursangebote der verschiedenen Bildungsträger von Bund und Freistaat Bayern staatlich gefördert.
Sprachkursträger ist in Unterfranken zum einen das BFZ (Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft). Die Kursstandorte sind über ganz Unterfranken verteilt.
Neben den staatlich geförderten Kursen durch die BFZ fördert der Freistaat über die lagfa Bayern e.V. auch ehrenamtliche Deutschkurse mit einer Aufwandspauschale von 500 Euro pro Kurs.
Aktuell bieten auch die Arbeitsagenturen und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft Sprachkurse bzw. Integrationsmaßnahmen für Asylbewerber mit Bleibeperspektive an.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet Integrationskurse (einschließlich Spracherwerb) für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung bzw. guter Bleibeperspektive sowie Ausländer mit Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis an. Maßnahmeträger in Unterfranken sind z.B. Kolping-Mainfranken, verschiedene Volkshochschulen, der Main-Bildung Förderverein und die Rhöner Akademie für Bildung und Entwicklung.
Zum Thema ehrenamtliches Engagement
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Unser Ziel ist es, die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind, zu unterstützen und ihnen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ihr Leben weit weg von ihrer Heimat zu erleichtern. Dabei sind wir für ehrenamtliche Unterstützung dankbar. Wer sich also ehrenamtlich für die Asylbewerber in der ANKER-Einrichtung, in den Gemeinschaftsunterkünften oder in den dezentralen Einrichtungen der Kreisverwaltungsbehörden engagieren will, sollte am besten auf die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung (Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband, BRK) oder gegebenenfalls auf die Integrationslotsen bei den Kreisverwaltungsbehörden zugehen. Ein koordiniertes Vorgehen ist so gewährleistet.