Asylbewerber in Unterfranken - ANKER-Einrichtung Unterfranken (Daten, Fakten, Aktuelles)
Hier finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen zum Thema Asylbewerberunterbringung in Unterfranken; die Daten werden in der Regel monatlich aktualisiert.
Aktuelle Pressemitteilungen
Allgemeines zur Unterbringung von Asylbewerbern
Asylbewerber werden grundsätzlich in staatlichen Einrichtungen untergebracht. Dafür stehen seitens des Staates sogenannte ANKER-Einrichtungen (ANKER steht für Ankunft, Entscheidung und Rückführung) als Erstunterbringung bzw. sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte für die Anschlussunterbringung zur Verfügung.
Soweit eine Unterbringung mangels vorhandener Unterbringungsplätze in den genannten staatlichen Unterkünften nicht möglich ist, erfolgt die Unterbringung durch die Landratsämter als Staatsbehörden und die kreisfreien Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis (dezentrale Unterbringung).
Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Asylantrag, unter bestimmten Voraussetzungen längstens bis zu 24 Monaten in Erstunterbringungseinrichtungen zu wohnen. Dies, um für die weiteren Verfahrensschritte nach dem Asylverfahrensgesetz jederzeit erreichbar zu sein. Alle bayerischen Regierungsbezirke verfügen über entsprechende ANKER-Einrichtungen. So bestehen in Bayern ANKER-Einrichtungen in München, Zirndorf, Geldersheim/Niederwerrn, Deggendorf, Regensburg, Bayreuth und Donauwörth (Zentrale ANKER-Einrichtungen mit einer Außenstelle des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration).
In Unterfranken hat die ANKER-Einrichtung Unterfranken als ursprüngliche Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt am 01. Juli 2015 ihren Betrieb aufgenommen. Zum 01. August 2018 wurden alle Aufnahmeeinrichtungen in Bayern zu sogenannten ANKER-Einrichtungen umgewandelt. Ab 15.05.2019 ist die ANKER-Einrichtung Schweinfurt von den Ledward-Barracks (Stadt Schweinfurt) in die Conn-Barracks (Landkreis Schweinfurt, Gemeinden Geldersheim/Niederwerrn) umgezogen. Der Umzug der Bewohner ist seit Mitte Juni 2019 abgeschlossen.
Asylbewerber, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer ANKER-Einrichtung zu wohnen, werden durch die Beauftragte des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer mit Sitz in der ANKER-Einrichtung Mittelfranken in Zirndorf auf die Regierungsbezirke verteilt. Die Quote für Unterfranken beträgt insoweit 10,2% bezogen auf alle in Bayern untergebrachten Asylbewerber.
Die Regierungsaufnahmestelle der Regierung von Unterfranken verteilt die Unterfranken zugewiesenen Asylbewerber auf die in den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehenden staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte. Die Regierung von Unterfranken errichtet und betreibt die zuvor genannten Unterkünfte.
- Regierung von Unterfranken - Bereich 1 (Sachgebiete 14 und 15)Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Die Aufnahme und der Aufenthalt von Asylbewerbern haben ihre rechtlichen Grundlagen
im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
im Asylgesetz (AsylG)
im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
im Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
im Aufnahmegesetz (AufnG)
sowie in der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl)
- Wohnsitzzuweisung
- Asyl und Flüchtlingsschutz
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Asylverfahren
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Asylsozialpolitik
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - Leistungen für Asylbewerber
Bayernportal - Auszugsgestattung
- Wohngeld
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Aktuelle Belegung der ANKER-Einrichtung Unterfranken
Insgesamt waren in der ANKER-Einrichtung Unterfranken (Geldersheim/Niederwerrn) zum aktuellen Stichtag 30.04.2022 genau 1.106 Personen im Wege der Erstunterbringung (einschließlich Transitbereich) untergebracht. Die Belegungsquote der ANKER-Einrichtung liegt aktuell bei rund 92% (bezogen auf die regelmäßig belegbare Bettenkapazität).
Hintergrundinfos (ein Handout) zur ANKER-Einrichtung Unterfranken finden Sie hier.
Die Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit der Videoüberwachung der Ankereinrichtung Unterfranken in Gelderheim finden Sie hier: Datenschutzerklärung Videoüberwachung Ankereinrichtung Unterfranken.
Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist derzeit für folgende Schwerpunktländer zuständig: Algerien, Armenien, Elfenbeinküste und Somalia. Dazu kommt aktuell die Aufnahme der Flüchtlinge aus der Ukraine.
Zum Stand 18.11.2015 waren von den in der Erstunterbringung (Aufnahmeeinrichtung, Dependancen, Notunterbringungen) in Unterfranken untergebrachten Asylbewerbern und Flüchtlingen nach den registrierten Angaben 72,62% Syrer, 21,85% Afghanen, 4,83% Ukrainer, 0,14% Georgier und 0,34% Staatenlose. Zum Stand 31.12.2016 ergab sich folgende Länderverteilung: 23% Armenien, 22 % Syrien, 21 % Afghanistan, 19% Algerien, 12% Somalia, 1% Weissrussland, 1 % Staatenlose. Zum Stand 31.12.2017 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 409 Personen): Elfenbeinküste 42,3 %, Armenien 25,6 %, Somalia 15,6%, Algerien 12,4%, Afghanistan und Republik Serbien jeweils 0,73%, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2018 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 771 Personen): Nigeria 39,4 %, Somalia 19 %, Elfenbeinküste 23,5 %, Armenien 9,2 %, Algerien 5,7 %, Marokko 1,3 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.06.2019 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 735 Personen): Nigeria 38,6 %, Somalia 16,2 %, Elfenbeinküste 23,5 %, Armenien 9,8 %, Algerien 3,5 %, Ghana 5,7 %, Marokko 1,9 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2019 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 614 Personen): Nigeria 23,5 %, Somalia 30 %, Elfenbeinküste 25 %, Armenien 9,8 %, Algerien 7,2 %, Ghana 1,6 %, Marokko und russische Föderation je 0,3 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.06.2020 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 544 Personen): Somalia 32,9 %, Elfenbeinküste 23,35 %, Nigeria 18,6 %, Algerien 11,4 %, Armenien 9,6 %, Ghana 1,1 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2020 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 847 Personen): Somalia 25,0 %, Algerien 19,6 %, Syrien 16,9 %, Elfenbeinküste 11,9 %, Nigeria 11,8 %, Moldau 7,7 %, Armenien 3,5 %, Afghanistan 1,1 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.03.2021 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 837 Personen): Syrien 36,4 %, Somalia 20,7 %, Algerien 17,1 %, Elfenbeinküste 8,6 %, Nigeria 7,2 %, Armenien 3,6 %, Moldau 3,5 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.06.2021 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 562 Personen): Somalia 35,2 %, Algerien 21 %, Elfenbeinküste 11,2 %, Syrien 17,3 %, Nigeria 6,9 %, Armenien 4,3 %, Moldau 1,8 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.09.2021 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 869 Personen): Somalia 24,6 %, Afghanistan 42,5 %, Syrien 7,7 %, Algerien 11,4 %, Moldau 5,3 %, Elfenbeinküste 3,3 %, Armenien 2,8 %, Nigeria 1,0 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2021 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 1175 Personen): Afghanistan 51,06 %,Somalia 14,81 %, Algerien 7,91 %, Jemen 7,4 %, Irak 7,06 %, Elfenbeinküste 2,55 %, Armenien 2,47 %, Syrien 1,62 %. Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 28.02.2022 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 1.222 Personen): Afghanistan 42,72 %, Somalia 16,53 %, Algerien 10,39 %, Irak 7,94 %, Jemen 6,46 %, Armenien 4,26 %, Elfenbeinküste 4,17 %, Ukraine 2,95 %, Syrien 1,55 %. Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.03.2022 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 1.178 Personen): Ukraine 9,08 %, Afghanistan 39,7 %, Somalia 16,3 %, Algerien 8,7 %, Irak 7,2 %, Jemen 5,6 %, Armenien 4,4 %, Elfenbeinküste 4,5 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.04.2022 ergab sich folgende Länderverteilung gerundet auf 1.106 Personen): Ukraine 4,61 %, Afghanistan 41,50 %, Somalia 17,63 %, Algerien 7,23 %, Irak 6,87 %, Jemen 5,70 %, Elfenbeinküste 4,43 %, Armenien 4,16 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose.Aufgenommene Personen über die frühere Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt, jetzt ANKER-Einrichtung Unterfranken in Geldersheim/Niederwerrn (einschließlich Nothilfe für andere Aufnahme-/ANKER-Einrichtungen)
Aufgenommene Personen ANKER-Einrichtung Geldersheim Jahr / Monat Personen 2015 (01.07.2015 bis 31.12.2015) 16.521 2016 (Gesamtjahr) 3.392 2017 (Gesamtjahr) 2.222 2018 (Gesamtjahr) 1.976 2019 (Gesamtjahr) 1.493 2020 (Gesamtjahr) 1.345 Januar 2021 55 Februar 2021 133 März 2021 340 April 2021 89 Mai 2021 56 Juni 2021 126 Juli 2021 370 August 2021 265 September 2021 279 Oktober 2021 363 November 2021 530 Dezember 2021 464 Gesamtjahr 2021 3.070 Januar 2022 282 Februar 2022 288 März 2022 1.854
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Jahreszahlen der neu nach Unterfranken zugewiesenen Asylbewerber für Anschlussunterbringung
Jahr Personen 2010 751 2011 810 2012 922 2013 1.831 2014 3.769 2015 8.580 2016 5.480 2017 1.551 2018 1.103 2019 745 2020 1.022 2021 2.459 In Unterfranken insgesamt untergebrachte Asylbewerber (in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterbringungen):
Unterbringungsart Personen 41 Gemeinschaftsunterkünfte (in der Zuständigkeit der Regierung) 3.366 150 dezentrale belegte Unterkünfte (in der Zuständigkeit der Landratsämter) 2.088 gesamt: 5.454
(davon 1.160
anerkannte Fehlbeleger)Stand: 30.04.2022
Die 12 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2015: Syrien (5018), Afghanistan (1325), Ukraine (1258), Äthiopien (562), Kosovo (498), Albanien (418), Irak (357), Russische Föderation (300), Iran (278), Aserbaidschan (245), Pakistan (229), Mazedonien (200). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2016: Syrien (3780), Afghanistan (3008), Ukraine (1058), Äthiopien (602), Irak (289), Russland (274), Aserbaidschan (252), Iran (185), Pakistan (169), Georgien (158), Armenien (152), Nigeria (114) und Eritrea (108). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2017: Afghanistan (2383), Syrien (1373), Ukraine (652), Äthiopien (594), Somalia (523), Russland (252), Armenien (250), Aserbaidschan (206), Irak (147), Pakistan (111), Iran (101), Nigeria (99) und Eritrea (74). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2018: Afghanistan (1505), Syrien (768), Somalia (578), Äthiopien (561), Ukraine (417), Armenien (252), Nigeria (219), Russland (190), Aserbaidschan (155), Irak (136), Elfenbeinküste (106), Iran (90) und Pakistan (69). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.06.2019: Afghanistan (1260), Syrien (633), Somalia (553), Äthiopien (545), Ukraine (318), Nigeria (306), Armenien (213), Russland (171), Aserbaidschan (134), Irak (122), Elfenbeinküste (99), Iran (106) und Pakistan (60). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2019: Afghanistan (995), Somalia (561), Syrien (512), Äthiopien (504), Nigeria (334), Ukraine (271), Armenien (146), Russland (140), Aserbaidschan (119), Irak (113), Iran (94), Elfenbeinküste (91) und Pakistan (49). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.06.2020: Afghanistan (876), Somalia (535), Äthiopien (493), Syrien (428), Nigeria (334), Ukraine (247), Russland (156), Armenien (134), Irak (114) und Aserbaidschan (108). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2020: Afghanistan (714), Somalia (517), Syrien (489), Äthiopien (488), Nigeria (350), Ukraine (165), Russland (149), Iran (138), Armenien (133) und Irak (133). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.06.2021: Syrien (912), Afghanistan (598), Somalia (566), Äthiopien (460), Nigeria (345), Irak (267), Russland (167), Iran (152), Elfenbeinküste (142) und Ukraine (122). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2021: Syrien (1.111), Afghanistan (858), Somalia (629), Äthiopien (425), Irak (314), Nigeria (302), Iran (161), Elfenbeinküste (158), Russland (148) und Armenien (100). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 28.02.2022: Syrien (1.081), Afghanistan (1.013), Somalia (649), Äthiopien (416), Irak (329), Nigeria (294), Elfenbeinküste (163), Iran (150), Russland (139) und Armenien (98). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.03.2022: Syrien (1.062), Afghanistan (1.049), Somalia (652), Äthiopien (410), Irak (336), Nigeria (284), Ukraine (175), Elfenbeinküste (165), Iran (149), und Russland (143). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.04.2022: Afghanistan (1.096), Syrien (1.063), Somalia (643), Äthiopien (406), Ukraine (391), Irak (335), Nigeria (265), Elfenbeinküste (164), Iran (151), und Russland (145).Kinder- und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Einrichtungen
Von den 4.976 in Unterfranken zum Stand 31.12.2021 untergebrachten Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften bzw. dezentralen Unterkünften waren 1.601 Kinder und Jugendliche. Beachte: Informationen zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen in der Unterbringungszuständigkeit der Jugendämter siehe unten!
Alter der Kinder und Jugendlichen Anzahl unter 3 Jahre 551 4 bis 5 Jahre 247 6 Jahre 86 7 bis 10 Jahre 333 11 bis 13 Jahre 172 14 bis 15 Jahre 103 16 bis 17 Jahre 109 gesamt: 1.601 Stand: 31.12.2021
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Abschiebungen und Rückführungen durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken
Im Jahr 2021 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) bei insgesamt 195 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (63 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 14 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 118 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Aufgrund der CORONA Pandemie sind seit Mitte März 2020 der Flugverkehr und damit sämtliche Überstellungen in einem erheblichen Umfang nur eingeschränkt bzw. teilweise gar nicht möglich.
Darüber hinaus sind im Jahr 2021 insgesamt 226 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig ausgereist. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Ukraine (40 Personen), Moldau (33 Personen), Armenien (27 Personen), Russische Föderation (21 Personen), Afghanistan (19 Personen) und Weißrußland (17 Personen).
Derzeit (Stand 03. Januar 2022) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.728 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.
Im Jahr 2020 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) bei insgesamt 121 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (44 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 12 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 65 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Aufgrund der CORONA Pandemie war seit Mitte März 2020 der Flugverkehr und damit sämtliche Überstellungen in einem erheblichen Umfang nur eingeschränkt bzw. teilweise gar nicht möglich.
Folgende 8 Schwerpunktnationalitäten konnten rücküberstellt werden:
- Ukraine: 28 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Somalia: 22 Personen (16 Dublin-Fälle sowie 6 Fälle Schutzstatus in anderem EU-Land)
- Aserbaidschan: 9 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Georgien: 7 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Armenien: 6 Personen (5 Dublin-Fälle sowie 1 Abschiebung ins Heimatland)
- Algerien: 6 Personen (4 Dublin-Fälle sowie 2 Abschiebungen ins Heimatland)
- Nigeria: 4 Personen (4 Dublin-Fälle)
- Afghanistan: 3 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
Darüber hinaus sind im Jahr 2020 insgesamt 150 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig ausgereist. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Ukraine (39 Personen), Armenien (37 Personen), Moldau (20 Personen) und Russische Föderation (10 Personen).
Derzeit (Stand 04. Januar 2021) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.792 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.
Im Jahr 2019 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) bei insgesamt 281 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (103 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 4 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 174 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Darunter waren folgende 6 Schwerpunktnationalitäten:
- Somalia: 53 Personen (51 Dublin-Fälle sowie 3 Fälle Schutzstatus in anderem EU-Land)
- Armenien: 51 Personen (14 Dublin-Fälle sowie 37 Abschiebungen ins Heimatland)
- Ukraine: 42 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Afghanistan: 39 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Algerien: 19 Personen (4 Dublin-Fälle sowie 15 Abschiebungen ins Heimatland)
- Nigeria: 14 Personen (11 Dublin-Fälle sowie 3 Abschiebungen ins Heimatland)
Darüber hinaus sind im Jahr 2019 insgesamt 322 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig ausgereist. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Ukraine (128 Personen), Armenien (89 Personen), Algerien (19 Personen) und Russische Föderation (18 Personen).
Im Jahr 2018 wurden von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken bei insgesamt 182 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (119 Rücküberstellungen in Dublin-Staaten sowie 63 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland).
Darunter waren folgende 6 Schwerpunktnationalitäten:
- Somalia 62 Personen (62 Dublin-Fälle sowie 0 Abschiebungen ins Heimatland)
- Armenien 29 Personen (20 Dublin-Fälle sowie 9 Abschiebungen ins Heimatland)
- Algerien 16 Personen (12 Dublin-Fälle sowie 4 Abschiebungen ins Heimatland)
- Ukraine 13 Personen (0 Dublin-Fälle sowie 13 Abschiebungen ins Heimatland)
- Nigeria 11 Personen (9 Dublin-Fälle sowie 2 Abschiebungen ins Heimatland)
- Afghanistan 8 Personen (1 Dublin-Fall sowie 7 Abschiebungen ins Heimatland).
Als weitere Nationalitäten sind zu nennen:
- Russland 7 (0 Dublin; 7 Heimatland)
- Syrien 8 (8 Dublin; 0 Heimatland)
- Elfenbeinküste 6 (6 Dublin; 0 Heimatland)
- Georgien 6 (0 Dublin; 6 Heimatland)
- Aserbaidschan 5 (0 Dublin; 5 Heimatland)
- Gambia 2 (0 Dublin; 2 Heimatland)
- Pakistan 2 (0 Dublin; 2 Heimatland)
- Tunesien 2 (1 Dublin; 1 Heimatland)
- Weißrussland 2 (0 Dublin; 2 Heimatland)
- Albanien 1 (0 Dublin; 1 Heimatland)
- Irak 1 (0 Dublin; 1 Heimatland)
- Türkei 1 (0 Dublin; 1 Heimatland)
Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken betrug Ende 2018 ca. 1.200 Personen. Ob diese Personen tatsächlich abgeschoben werden können, hängt allerdings u. a. davon ab, ob Reisedokumente vorliegen oder andere Duldungsgründe bestehen. Zum Vergleich: Ende 2017 waren ca. 1.000 abgelehnte Asylbewerber vollziehbar ausreisepflichtig.
Im Gesamtjahr 2018 sind insgesamt 426 Personen geregelt freiwillig ausgereist.
Zahlen der Vorjahre:
Im Jahr 2017 wurden von der ZAB Unterfranken insgesamt 132 Personen abgeschoben.
Darunter waren folgende 7 Schwerpunktnationalitäten: Somailia 14 (alles Dublin-Fälle), Algerien 13 (darunter 12 Dublinfälle, 1 Heimatland), Armenien 13 (alles Dublin-Fälle), Afghanistan 12 (darunter 7 Dublin-Fälle, 5 Heimatland), Syrien 10 (alles Dublin-Fälle), Ukraine 10 (9 Dublin-Fälle, 1 Heimatland), Georgien 10 (7 Dublin-Fälle, 3 Heimatland).
Im Jahr 2016 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde genau 113 Personen abgeschoben, darunter
43 Personen aus der Ukraine und 15 Personen aus Russland (= Dublin-Überstellungen in unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten, vorwiegend nach Polen)
34 Personen aus dem Kosovo, aus Serbien und Albanien (= i.d.R. Abschiebung ins Heimatland)
15 Personen aus Syrien (= Dublin-Überstellungen in unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten)
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Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Zuständigkeit der Jugendämter:
Unter unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) versteht man alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger obliegt den Jugendämtern (Stadt- und Kreisjugendämter).
Die Neuzugänge von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind im Jahr 2021 leicht angestiegen. Von Januar bis Dezember 2021 wurden den Jugendämtern in Unterfranken im Rahmen der bundesweiten Verteilung nach dem SGB VIII 87 umA neu zugewiesen und in Heimen in Unterfranken stationär untergebracht (Vorjahr 75). Aufgrund der Entwicklung in Afghanistan und der vermehrten Schleuseraktivitäten über Osteuropa ist von einem weiteren Anstieg der Zugänge auszugehen.
Nach den Rückgängen der letzten Jahre ist die Gesamtzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) in Unterfranken im Jahr 2021 wieder leicht angestiegen. Zum Stand 31.12.2021 wurden in Unterfranken im Rahmen der Jugendhilfe 190 unbegleitete minderjährige Ausländer stationär oder ambulant betreut (davon 59 junge Erwachsene mit weiter bestehendem Jugendhilfebedarf). Von den unterfränkischen Jugendämtern werden somit 8 % aller in Bayern aufgenommenen umA betreut.
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Neben den schulischen Angeboten (Deutschklassen/Berufsintegrationsklassen) werden eine Reihe weiterer Kursangebote der verschiedenen Bildungsträger von Bund und Freistaat Bayern staatlich gefördert.
Sprachkursträger ist in Unterfranken zum einen das BFZ (Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft). Die Kursstandorte sind über ganz Unterfranken verteilt.
Neben den staatlich geförderten Kursen durch die BFZ fördert der Freistaat über die lagfa Bayern e.V. auch ehrenamtliche Deutschkurse mit einer Aufwandspauschale von 500 Euro pro Kurs.
Aktuell bieten auch die Arbeitsagenturen und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft Sprachkurse bzw. Integrationsmaßnahmen für Asylbewerber mit Bleibeperspektive an.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet Erstorientierungskurse an. Diese richten sich primär an Asylbewerberinnen und -bewerber, die weder aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote (gute Bleibeperspektive) noch aus einem sicheren Herkunftsland stammen. Sind darüber hinaus Plätze frei, können auch Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive einen Erstorientierungskurs besuchen, vorausgesetzt die Teilnahme an einem Integrationskurs ist (noch) nicht möglich. Schulpflichtige Personen können nicht an den Erstorientierungskursen teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Kursträger in Unterfranken ist der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband München.
Darüber hinaus bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Integrationskurse (einschließlich Spracherwerb) für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung bzw. guter Bleibeperspektive sowie Ausländer mit Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis an. Maßnahmeträger in Unterfranken sind z.B. Kolping-Mainfranken, verschiedene Volkshochschulen, der Main-Bildung Förderverein und die Rhöner Akademie für Bildung und Entwicklung.
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Unser Ziel ist es, die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind, zu unterstützen und ihnen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ihr Leben weit weg von ihrer Heimat zu erleichtern. Dabei sind wir für ehrenamtliche Unterstützung dankbar. Wer sich also ehrenamtlich für die Asylbewerber in der ANKER-Einrichtung, in den Gemeinschaftsunterkünften oder in den dezentralen Einrichtungen der Kreisverwaltungsbehörden engagieren will, sollte am besten auf die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung (Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband, BRK) oder gegebenenfalls auf die Integrationslotsen bei den Kreisverwaltungsbehörden zugehen. Ein koordiniertes Vorgehen ist so gewährleistet.