Asylbewerberneuzugang 2019 in Unterfranken weiter rückläufig - ANKER-Einrichtung Unterfranken in die Conn-Barracks umgezogen

016 - 10.01.2020

Asylbewerberneuzugang 2019 in Unterfranken weiter rückläufig - ANKER-Einrichtung Unterfranken in die Conn-Barracks umgezogen - Integration der Asylbewerber mit Bleibeperspektive und die Schaffung und Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum bleiben langfristige Aufgabe

Würzburg (ruf) – Die Zahl der in Unterfranken in staatlichen Unterkünften untergebrachten Asylbewerber (derzeit aus 54 Nationen; allein in der Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg sind aktuell 32 Nationen untergebracht) ist im Jahresvergleich zum Vorjahr – entsprechend dem bundes- und landesweiten Trend – erneut zurückgegangen. Waren am 10. Januar 2019 noch rund 6.340 Asylbewerber in Unterfranken in staatlichen Unterkünften untergebracht, so sind es heute noch rund 5.040 Flüchtlinge (Erst- und Anschlussunterbringung ohne unbegleitete minderjährige Asylbewerber, aber einschließlich auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber (Fehlbeleger); Datenbestand der Anschlussunterbringung vom 31.12.2019; Datenbestand Erstunterbringung vom 09.01.2020). Im Vergleich zum Jahresanfang 2019 sind dies über 1300 Personen weniger. Im Vergleich zum Jahresanfang 2017 sind dies sogar rund 6.200 Asylbewerber weniger (01.01.2017: 11224 Asylbewerber).

Neben der sprachlichen Integration, der Beschulung und der sukzessiven Einbindung der anerkannten Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt stellen weiterhin die Schaffung und Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum für die inzwischen anerkannten Flüchtlinge eine vorrangige Aufgabe dar. Hierzu leisten die Kommunen einen wichtigen Beitrag.  Aber auch der Staat leistet seinen Anteil. Mit dem staatlichen Sofortprogramm – der ersten Säule des Wohnungspakts Bayern – plant und baut der Freistaat Bayern mit seiner Bauverwaltung kurzfristig Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und Einheimische mit niedrigem Einkommen. In Unterfranken wurde im vergangenen Jahr in Höchberg das dritte Projekt mit 11 Wohnungen für bis zu 62 Personen im August bezugsfertig. Somit stehen im Regierungsbezirk nun insgesamt 37 solcher Wohnungen für bis zu 175 Personen zur Verfügung. Anfang 2020 wird die vierte Wohnanlage in Ochsenfurt zum Bezug fertig sein und Mitte dieses Jahres mit Marktheidenfeld die Fünfte.

Erstaufnahme von Asylbewerbern und ANKER-Einrichtung Unterfranken:
Die ANKER-Einrichtung Unterfranken (vormals Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt) ist Mitte des Jahres (Mai/Juni) aus den Ledward-Barracks in der Stadt Schweinfurt in die Conn-Barracks im Landkreis Schweinfurt (Gemeinden Geldersheim/Niederwerrn) umgezogen. Eine große logistische Herausforderung, die aber zeitgerecht umgesetzt wurde. Der Umzug der zentralen Ausländerbehörde (ZAB) wird anschließen, sobald die entsprechenden Umbaumaßnahmen der Gebäude in den Conn-Barracks abgeschlossen sind.

Im Jahr 2019 wurden über die ANKER-Einrichtung Unterfranken 1.493 Asylbewerber erstaufgenommen. Im gesamten Jahr 2018 waren es 1.976 Asylbewerber, 2017 noch 2.222 Asylbewerber (2016: 3.392 Asylbewerber; 2015, allein im zweiten Halbjahr: 16.521 Asylbewerber).  Der aufnahmestärkste Monat des Jahres 2019 war der Monat Januar mit 203 Personen, der aufnahmeschwächste Monat der Mai mit 77 Personen.

Zum aktuellen Stand (9. Januar 2019) sind in der ANKER-Einrichtung Unterfranken 651 Personen untergebracht (zum Vergleich: am 8. Januar 2018 waren es 783 Asylbewerber). Die Belegungsquote liegt damit derzeit bei 54,2 % (bezogen auf die regelmäßig belegbare Bettenkapazität).

Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist weiterhin für folgende Schwerpunktländer zuständig: Elfenbeinküste, Algerien, Somalia, Armenien und Nigeria. Änderungen hat es 2019 nicht gegeben. Ende Dezember 2019 ergab sich in der Erstunterbringung (ANKER-Einrichtung) folgende prozentuale Länderverteilung: Somalia 30%, Elfenbeinküste 25 %, Nigeria 23,5 %, Armenien 9,8 %, Algerien 7,2 %, Ghana 1,6%, Rest sonstige Staaten und Staatenlose.

Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung bzw. dezentrale Unterbringung durch die Kreisverwaltungsbehörden):
In den aktuell 41 Gemeinschaftsunterkünften bzw. Teilgemeinschaftsunterkünften der Regierung wohnten am 31.12.2019 insgesamt 2.924 Personen.

Zu den in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Personen kamen 1.466 Personen in 152 dezentralen Einrichtungen in der Unterbringungszuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden.

Bezogen auf die Gesamtzahl an untergebrachten Asylbewerbern (einschließlich auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber) von 4.390 Personen zum Jahresende 2019 (davon 1.334 Personen minderjährig) sind dies 1.167 Personen weniger als vor einem Jahr (Ende 2018: 5.557 zentral und dezentral untergebrachte Personen, Ende 2017: 7.326, Ende 2016: 10.914, Ende 2015: 11.871, Ende 2014: 4991, Ende 2013: 2701, Ende 2012: 1865, Ende 2011: 1608, Ende 2010: 1289 Personen), was einem weiteren Rückgang der in der Anschlussunterbringung in Unterfranken befindlichen Asylbewerber entspricht. Von den 4.390 untergebrachten Personen in der Anschlussunterbringung waren zum Jahresende rund 1/3 auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber (1.349 Personen). Das Verhältnis untergebrachte Personen zu auszugsberechtigten anerkannten Asylbewerbern ist insoweit in den letzten 12 Monaten etwa gleichgeblieben.

Die Zahl der zur Anschlussunterbringung neu nach Unterfranken zugewiesenen (und hier untergebrachten) Asylbewerber ging 2019 weiter auf 745 Personen zurück. (Vorjahre 2018: 1.103, 2017: 1.551, 2016: 5.480, 2015: 8580, 2014: 3769, 2013: 1831, 2012: 922, 2011: 810 und 2010: 751 sowie 2009: 343 Personen). Dies sind 358 Personen weniger als im Vorjahr. Die Zuweisung liegt damit etwa auf dem Niveau des Jahres 2010.

Die 13 Hauptherkunftsländer der untergebrachten Personen in der Anschlussunterbringung (insgesamt sind 54 Länder vertreten) waren zum Stand 31.12.2019 (in Personen): Afghanistan (995), Somalia (561), Syrien (512), Äthiopien (504), Nigeria (334), Ukraine (271), Armenien (146), Russland (140), Aserbaidschan (119), Irak (113), Iran (94), Elfenbeinküste (91) und Pakistan (49).

Die Regierung von Unterfranken trägt den geänderten Zugangszahlen jeweils Rechnung. Die Zahl der dezentralen Unterkünfte beträgt daher noch 152 Unterkünfte zum Jahresende 2019 (Anfang 2019 waren es noch 214 dezentrale Unterkünfte, Anfang 2018 noch 379 dezentrale Unterkünfte; Anfang 2017 noch 659 dezentrale Unterkünfte). Die Zahl der in dezentralen Unterkünften der Kreisverwaltungsbehörden untergebrachten Personen ging entsprechend von 2.189 Personen zum Jahresanfang 2019 auf 1.466 Personen zum Jahresende 2019 ebenfalls zurück. Zum Vergleich: Im April 2016 waren insoweit noch 10.558 Asylbewerber dezentral untergebracht (damaliger und bisheriger Höchststand).

Aber auch bei den Gemeinschaftsunterkünften in der Zuständigkeit der Regierung gab es Veränderungen: Im November 2019 wurde die Teilgemeinschaftsunterkunft Bessenbach (mit 45 Plätzen) geschlossen. Bereits Mitte 2019 ist zudem die Gemeinschaftsunterkunft Geldersheim als Teil der ANKER-Einrichtung Unterfranken umgewandelt worden.

Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Zuständigkeit der Jugendämter:
Unter unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) versteht man alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger obliegt den Jugendämtern (Stadt- und Kreisjugendämter).

Die Neuzugänge von unbegleiteten minderjährigen Ausländern waren auch im Jahr 2019 weiter rückläufig. Von Januar bis Dezember 2019 wurden den Jugendämtern in Unterfranken im Rahmen der bundesweiten Verteilung nach dem SGB VIII 85 umA neu zugewiesen und in Heimen in Unterfranken stationär untergebracht.

Die Gesamtzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) ist somit im Jahr 2019 erheblich zurückgegangen. Zum Stand 01.11.2019 wurden in Unterfranken im Rahmen der Jugendhilfe noch 284 unbegleitete minderjährige Ausländer stationär oder ambulant betreut (einschließlich junger Erwachsener mit entsprechendem Jugendhilfebedarf), 1/3 weniger als noch zum 01.11.2018.

Abschiebungen und Rückführungen durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken
Im Jahr 2019 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) bei insgesamt 281 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (103 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 4 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 174 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Darunter waren folgende 6 Schwerpunktnationalitäten:

  • Somalia: 53 Personen (51 Dublin-Fälle sowie 3 Fälle Schutzstatus in anderem EU-Land)
  • Armenien: 51 Personen (14 Dublin-Fälle sowie 37 Abschiebungen ins Heimatland)
  • Ukraine: 42 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
  • Afghanistan: 39 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
  • Algerien: 19 Personen (4 Dublin-Fälle sowie 15 Abschiebungen ins Heimatland)
  • Nigeria: 14 Personen (11 Dublin-Fälle sowie 3 Abschiebungen ins Heimatland)

Darüber hinaus sind im Jahr 2019 insgesamt 322 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig ausgereist. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Ukraine (128 Personen), Armenien (89 Personen), Algerien (19 Personen) und Russische Föderation (18 Personen).

Asylbewerberzugang in Deutschland und in Bayern:
Die Zahl der neu ankommenden Asylbewerber in Deutschland und Bayern ist 2019 (ebenso wie 2018 und 2017) insgesamt weiter rückläufig. Im Jahr 2019 wurden nach Berechnungen des Bundes insgesamt 165.938 förmliche Asylanträge gestellt (davon 142.509 Erst- und 23.429 Folgeanträge).  Dies bedeutet verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum bei den Erstanträgen (2018: 161.931 Erstanträge) eine Abnahme um 12%. Hauptherkunftsländer waren von 2019 bei den Asylerstanträgen: Syrien (39.270 Anträge), Irak (17.742), Türkei (10.784), Afghanistan (9.522), Nigeria (9.070) und Iran (8.407).

Bayern hat davon nach einem bundesweiten Verteilungsschlüssel - dem Königsteiner Schlüssel – rund 15% der neu ankommenden asylsuchenden Menschen aufzunehmen.

Hintergrund:
Bei der Asylbewerberunterbringung ist zwischen der Erstunterbringung und der Anschlussunterbringung zu unterscheiden.

Die Erstunterbringung erfolgt in der Regel durch ANKER-Einrichtungen, die in Bayern von den Bezirksregierungen betrieben werden. Jede Bezirksregierung in Bayern verfügt über entsprechende ANKER-Einrichtungen. Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Asylantrag, unter bestimmten Voraussetzungen längstens bis zu 24 Monaten in Erstunterbringungseinrichtungen zu wohnen.

Nach der Verpflichtung in einer ANKER-Einrichtung zu wohnen (von der Asylantragstellung bis zum Ende des Asylverfahrens - Zuständigkeit Bundesamt für Migration und Flüchtlinge -) erfolgt die Unterbringung in der Anschlussunterbringung. Unterfranken hat dabei 10,2% der nach Bayern zugewiesenen Asylbewerber im Wege der Anschlussunterbringung zu übernehmen. Die Zuweisung auf die einzelnen Regierungsbezirke erfolgt in Bayern durch den Landesbeauftragten in der Zentralen ANKER-Einrichtung in Zirndorf.

Die Kosten der Asylbewerberunterbringung trägt – unabhängig von zentraler oder dezentraler Unterbringung - der Freistaat Bayern mit Mitteln des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.

Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann dankt den vielen sozial engagierten Institutionen und Einrichtungen und den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Belange der untergebrachten Asylbewerber auch weiterhin einsetzen und damit die gemeinsame Sorge für die bei uns zu betreuenden Asylbewerber ernst nehmen.

Hinweis: Aktuelle Zahlen zur Asylbewerberunterbringung in Unterfranken können im Internet auch unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/regbezirk/02527/index.html abgerufen werden. Die Zahlen werden laufend aktualisiert.