Regionalplan Region Würzburg (2)
Untenstehend finden Sie den verbindlichen Regionalplan der Region Würzburg.
Regionalplan der Region Würzburg besteht aus der „Urfassung“ von 1985 und den seither in Kraft getretenen Fortschreibungen.
Bitte beachten Sie aber, dass die Veröffentlichung des Regionalplans im Internet nur informellen Charakter hat; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die vom Regionalen Planungsverband herausgegebenen gedruckten Ausgaben der „Urfassung“ und der in Kraft getretenen Fortschreibungen bzw. ihrer im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken (RABl) veröffentlichten Fassungen.
Dem verbindlichen Regionalplan vorangestellt finden Sie eine Lesefassung sowie Unterlagen zu derzeit laufenden Fortschreibungen zu Ihrer Information.
- Regierung von Unterfranken - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Ansprechpartner
Regionsbeauftragte: Brigitte Ziegra-Schwärzer
Zimmer: H 396
Telefon: 0931/380-1397
Fax: 0931/380-2397
E-Mail: brigitte.ziegra-schwaerzer@reg-ufr.bayern.deHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1396Fax 0931/380-2396E-Mail
wirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.de
Lesefassung des Regionalplans
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Die vorliegende Lesefassung gibt den aktuellen Stand des Textteils des Regionalplans wieder. Diese Veröffentlichung im Internet hat nur informellen Charakter. Rechtlich verbindlich sind die Fassungen des Regionalplans und seiner Fortschreibungen, die sich aus den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen ergeben. Im vorliegenden Text sind alle Fortschreibungen bis einschließlich der 17. Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 27.10.2023 enthalten.
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- Karte 1: Raumstruktur (Neufassung, 16. VO)
- Karte 2: Siedlung und Versorgung (Urfassung)
- Karte 3: Landschaft und Erholung (Urfassung)
Windkraft:
- Karte 2b: Siedlung und Versorgung – Windkraftnutzung (12. Verordnung)
- Tekturkarte 1 zu Karte 2b: Siedlung und Versorgung (15. Verordnung)
Bodenschätze:
- Tekturkarte 1 zu Karte 2: Siedlung und Versorgung (3. Verordnung)
- Begründungskarte Sand- und Kiesvorkommen Volkacher Mainschleife (3. Verordnung)
- Tekturkarte 5 zu Karte 2: Siedlung und Versorgung (7. Verordnung)
Verkehr:
Hochwasserschutz:
Siedlung:
Raumstruktur:
Darstellung regionalplanerischer Flächen im Bayernatlas
Der Bayernatlas bietet eine vereinfachte Darstellung der regionalplanerisch festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Insbesondere die Trenngrün-Flächen weichen von den Darstellungen im Regionalplan ab und sollten direkt der Karte 2 des Regionalplans entnommen werden. Der Bayernatlas bietet umfangreiche Zoom-Möglichkeiten an. Rechtsverbindlich ist der Maßstab 1:100.000.
Der verbindliche Regionalplan vom 01.12.1985
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Sogenannte "Urfassung" des Regionalplans Würzburg. Zahlreiche Teile dieser Fassung wurde durch Fortschreibungen inzwischen geändert
In Kraft getreten am 01. Dezember 1985
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Die sogenannte "Urfassung" des Regionalplans Würzburg umfasst auch 3 Karten. Die Karte 1 "Raumstruktur" ist inzwischen fortgeschrieben.
In Kraft getreten am 01. Dezember 1985
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Die sogenannte "Urfassung" des Regionalplans Würzburg umfasst auch 3 Karten.
In Kraft getreten am 01. Dezember 1985
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Die sogenannte "Urfassung" des Regionalplans Würzburg umfasst auch 3 Karten.
In Kraft getreten am 01. Dezember 1985
Der verbindliche Regionalplan vom 01.12.1985 wurde inzwischen weitgehend fortgeschrieben durch folgende rechtskräftige Änderungen:
Rechtskräftige Änderungen
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17. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg (2) vom 10.10.2023:
Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt B X 5.1 „Windkraftnutzung“, Festlegung 5.1.4 Vorbehaltsgebiet für Windkraftnutzung WK 48 „Nordöstlich Unteraltertheim“, Anpassung der zeitlichen BefristungVeröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 26. Oktober 2023. In Kraft getreten am 27. Oktober 2023.
- Verordnung (pdf, 228 KB)
- Zusammenfassende Erklärung (pdf, 136 KB)
- Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 20/2023 vom 26.10.2023 (pdf, 544 kB)
Zusätzliche erläuternde Unterlagen:
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16. Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 03. Februar 2023:
Kapitel A V „Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte“, Fortschreibung und neue Bezeichnung: A V „Zentrale Orte“Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 23. Februar 2023. In Kraft getreten am 24. Februar 2023.
- Verordnung (pdf, 3,7 MB)
- Karte 1 „Raumstruktur“, Neufassung (pdf, 1,1 MB)
- Begründungskarte „Nahbereiche der Zentralen Orte“ (pdf, 1,2 MB)
- Zusammenfassende Erklärung (pdf, 222 KB)
- Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 23.02.2023 (pdf, 411 KB)
Zusätzliche erläuternde Unterlagen:
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15. Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 03. Februar 2023:
Kapitel B X „Energieversorgung“, Änderung Abschnitt B X 5.1 „Windkraftnutzung“Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 23. Februar 2023. In Kraft getreten am 24. Februar 2023.
- Verordnung (pdf, 1,1 MB)
- Tekturkarte 1 zu Karte 2b "Siedlung und Versorgung - Windkraftnutzung" (pdf, 9,6 MB)
- Zusammenfassende Erklärung (pdf, 422 KB)
- Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 23.02.2023 (pdf, 411 KB)
Zusätzliche erläuternde Unterlagen:
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14. Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 03. Februar 2023:
Kapitel B XI „Wasserwirtschaft“, Aufhebung des Ziels B XI 1.1, betreffend die Trinkwassertalsperre im SpessartVeröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 23. Februar 2023. In Kraft getreten am 24. Februar 2023.
- Verordnung (pdf, 949 KB)
- Zusammenfassende Erklärung (pdf, 118 KB)
- Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 23.02.2023 (pdf, 411 KB)
Zusätzliche erläuternde Unterlagen:
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13. Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 03. Februar 2023:
Kapitel B II „Siedlungswesen“, Aufhebung des Ziels B II 4.3, betreffend das Vorbehaltsgebiet für gewerbliche Siedlungstätigkeit „Gieshügler Höhe"Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 23. Februar 2023. In Kraft getreten am 24. Februar 2023.
- Verordnung einschl. aufgehobene Tekturkarte (pdf, 1 MB)
- Zusammenfassende Erklärung (pdf, 390 KB)
- Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 23.02.2023 (pdf, 411 KB)
Zusätzliche erläuternde Unterlagen:
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Zwölfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 13. Dezember 2016:
Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windkraftnutzung“Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 22. Dezember 2016 S. 143. In Kraft getreten am 23. Dezember 2016.
- Text (389 kB)
- Karte 2 b "Siedlung und Versorgung - Windkraftnutzung" (12,1 MB)
- Übersicht der Neunummerierung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung (21 kB)
Zusätzliche erläuternde Unterlagen:
- Umweltbericht (1,16 MB)
- Erläuterungskarte „Tabuzonen und Potenzialflächen für Windkraftnutzung“ (12,2 MB)
- Übersicht zu der Bewertung der Potenzialflächen (795 KB)
- Übersicht zu der Bewertung der Potenzialflächen im äußeren Anlagenschutzbereich (3 bis 15 km) der Flugnavigationsanlage VOR Würzburg (342 KB)
- Auswertungsunterlagen 1. Anhörungsverfahren (09.12.2014 bis 07.02.2014) (6 MB)
- Auswertungsunterlagen 2. Anhörungsverfahren (01.02.2016 bis 14.03.2016) (8,7 MB)
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Elfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 19. Juli 2013: Kapitel B X „Energieversorgung“ (ohne Abschnitt 3 „Windenergieanlagen“)
Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 19. August 2013 S. 321. In Kraft getreten am 20. August 2013.
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Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 22. April 2013:
Kapitel A V „Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte“ (bisher: „Zentrale Orte“).Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 13. Mai 2013 S. 83. In Kraft getreten am 14. Mai 2013.
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Neunte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 16. April 2012:
Kapitel B IV "Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen" ohne Abschnitt 2.1 "Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen"In Kraft getreten am 11. Mai 2012
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Achte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 1. März 2012:
Kapitel B III, "Land- und Forstwirtschaft"In Kraft getreten am 3. April 2012
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Siebte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 1. September 2011:
Kapitel B IV, Abschnitt 2.1 "Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen",
Vorranggebiet CA7,u "Südlich Mühlbach" und Vorbehaltsgebiet GI27 "Westlich Karlstadt"In Kraft getreten am 23. September 2011
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Sechste Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 6. November 2009:
Kapitel B II, "Siedlungswesen"In Kraft getreten am 18. Dezember 2009
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Fünfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 6. Februar 2008:
Kapitel B XI, Abschnitt 5.1 "Abflussregelung" (nunmehr "Hochwasserschutz")In Kraft getreten am 15. April 2008
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Vierte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 14. Januar 2008:
Kapitel B IX "Verkehr"In Kraft getreten am 15. April 2008
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Dritte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 28. November 2007:
Abschnitt B IV 2.1 "Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen"In Kraft getreten am 15. April 2008
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Zweite Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 21. September 2007:
Kapitel A I "Grundlagen der regionalen Entwicklung" (bisher: "Allgemeine Ziele")
Kapitel A II "Raumstruktur"In Kraft getreten am 13. November 2007
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Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 17. September 2007: Aufhebung der Kapitel
- A III "Bevölkerung und Arbeitsplätze"
- A IV "Entwicklungsachsen"
- A VI "Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden"
In Kraft getreten am 13. November 2007
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Sechste Änderung: Vorbehaltsgebiet für gewerbliche Siedlungstätigkeit "Gieshügler Höhe"
In Kraft getreten am 20. Mai 2005
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Fünfte Änderung: Teil A
Diese Fortschreibung betrifft den Teil A "Überfachliche Ziele", des Regionalplans, der aus folgenden Kapitel bestand:
- A I "allgemeine Ziele"
- A II "Raumstruktur"
- A III "Bevölkerung und Arbeitsplätze"
- A IV "Entwicklungsachsen"
- A V "Zentrale Orte"
- A VI "Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden".
Im Laufe des Fortschreibungsverfahrens wurde diese Änderung in drei Teile aufgespaltet
Die fortgeschriebenen Kapitel A I und A II wurden durch die (weiter oben wiedergegebene) "Zweite Verordnung zur Änderung des Regionalplans" am 13. November 2007 in Kraft gesetzt.
Die Kapitel A III, A IV und A VI wurden durch die am 13. November 2007 in Kraft getretene "Verordnung zur Änderung des Regionalplans" (siehe weiter oben) aufgehoben.
Das fortgeschriebene Kapitel A V wurde durch die (weiter oben angegebene) "Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans" am 14. Mai 2013 in Kraft gesetzt.
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Vierte Änderung: Errichtung von Windenergieanlagen
In Kraft getreten am 20. Mai 2005
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Dritte Änderung: Ausbau der Straßenverbindung von Lohr a.Main zur Autobahn A3
In Kraft getreten am 1. April 1990
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Zweite Änderung: Ausbauziele Unterzentrum Gemünden a.Main
In Kraft getreten am 1. Januar 1989
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Erste Änderung:Bannwald
In Kraft getreten am 1. März 1989
Gemäß Art. 14 Abs. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. Die Änderungsentwürfe werden auch in das Internet eingestellt.
Über aktuelle Themen und laufende Regionalplanänderungen finden Sie hier Informationen:
Aktuell laufende Änderungsverfahren
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31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8);
Teilkapitel 6.2.2 Windenergie
Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BaylplG)Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 31. Änderung des Regionalplans beschlossen. Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird das Teilkapitel 6.2.2 Windenergie geändert.
Der Regionale Planungsverband Würzburg wurde vom Regionalen Planungsverband Westmittelfranken an diesem Verfahren beteiligt. Vor seiner Äußerung gibt der Planungsverband Würzburg seinen unmittelbar betroffenen Verbandsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Entwurf der 31. Änderung kann auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken unter folgendem Link eingesehen bzw. dort heruntergeladen werden: www.region-westmittelfranken.de unter „Regionalplan-Änderungen“ -31. Änderung.
Die Planentwürfe werden außerdem in der Zeit vom 13.05.2024 bis 21.06.2024 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931/380-1214 erforderlich.
Stellungnahmen zur 31. Änderung des Regionalplans Westmittelfranken können bis zum 21.06.2024 gegenüber dem Regionalen Planungsverband Würzburg abgegeben werden. Es wird um Zusendung der Stellungnahme möglichst per E-Mail an Region2@Lramsp.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Würzburg, c/o Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt gerichtet werden.
Wichtiger Hinweis:
Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken hat darauf hingewiesen und darum gebeten, dass sich Stellungnahmen lediglich auf die geänderten Teilbereiche der 31. Änderung beziehen sollen. Details dazu können der Änderungsbegründung entnommen werden (siehe Seite 14 und 15). Neuausgewiesene bzw. geänderte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie sind an den dreistelligen Ziffern zu erkennen (z.B. WK 101). Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).