Regionalplan Region Würzburg (2)
Untenstehend finden Sie den verbindlichen Regionalplan der Region Würzburg.
Regionalplan der Region Würzburg besteht aus der „Urfassung“ von 1985 und den seither in Kraft getretenen Fortschreibungen.
Bitte beachten Sie aber, dass die Veröffentlichung des Regionalplans im Internet nur informellen Charakter hat; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die vom Regionalen Planungsverband herausgegebenen gedruckten Ausgaben der „Urfassung“ und der in Kraft getretenen Fortschreibungen bzw. ihrer im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken (RABl) veröffentlichten Fassungen.
Dem verbindlichen Regionalplan vorangestellt finden Sie eine Lesefassung sowie Unterlagen zu derzeit laufenden Fortschreibungen zu Ihrer Information.
- Regierung von Unterfranken - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Ansprechpartner
Regionsbeauftragte: Brigitte Ziegra-Schwärzer
Zimmer: H 396
Telefon: 0931/380-1397
Fax: 0931/380-2397
E-Mail: brigitte.ziegra-schwaerzer@reg-ufr.bayern.deHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1396Fax 0931/380-2396E-Mail
wirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.de
Lesefassung des Regionalplans
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Die vorliegende Lesefassung gibt den aktuellen Stand des Textteils des Regionalplans wieder. Diese Veröffentlichung im Internet hat nur informellen Charakter. Rechtlich verbindlich sind die Fassungen des Regionalplans und seiner Fortschreibungen, die sich aus den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen ergeben. Im vorliegenden Text sind alle Fortschreibungen bis einschließlich der Zwölften Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 23.12.2016 enthalten.
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Durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) zum 01.03.2018 haben sich die Raumstrukturkarten der Regionalpläne verändert. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Stand der Raumstrukturkarte für die Region Würzburg.
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Durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) zum 01.03.2018 haben sich die Raumstrukturkarten der Regionalpläne verändert. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Stand der Begründungskarte zu Kapitel A V "Zentrale Orte" zum Stand 18.07.2018:
Darstellung regionalplanerischer Flächen im Bayernatlas
Der Bayernatlas bietet eine vereinfachte Darstellung der regionalplanerisch festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Insbesondere die Trenngrün-Flächen weichen von den Darstellungen im Regionalplan ab und sollten direkt der Karte 2 des Regionalplans entnommen werden. Der Bayernatlas bietet umfangreiche Zoom-Möglichkeiten an. Rechtsverbindlich ist der Maßstab 1:100.000.
Der verbindliche Regionalplan vom 01.12.1985
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Sogenannte "Urfassung" des Regionalplans Würzburg. Zahlreiche Teile dieser Fassung wurde durch Fortschreibungen inzwischen geändert
In Kraft getreten am 01. Dezember 1985
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Die sogenannte "Urfassung" des Regionalplans Würzburg umfasst auch 3 Karten. Die Karte 1 "Raumstruktur" ist inzwischen fortgeschrieben.
In Kraft getreten am 01. Dezember 1985
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Die sogenannte "Urfassung" des Regionalplans Würzburg umfasst auch 3 Karten.
In Kraft getreten am 01. Dezember 1985
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Die sogenannte "Urfassung" des Regionalplans Würzburg umfasst auch 3 Karten.
In Kraft getreten am 01. Dezember 1985
Der verbindliche Regionalplan vom 01.12.1985 wurde inzwischen weitgehend fortgeschrieben durch folgende rechtskräftige Änderungen:
Rechtskräftige Änderungen
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Zwölfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 13. Dezember 2016:
Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windkraftnutzung“Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 22. Dezember 2016 S. 143. In Kraft getreten am 23. Dezember 2016.
- Text (389 kB)
- Karte 2 b "Siedlung und Versorgung - Windkraftnutzung" (12,1 MB)
- Übersicht der Neunummerierung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung (21 kB)
Zusätzliche erläuternde Unterlagen:
- Umweltbericht (1,16 MB)
- Erläuterungskarte „Tabuzonen und Potenzialflächen für Windkraftnutzung“ (12,2 MB)
- Übersicht zu der Bewertung der Potenzialflächen (795 KB)
- Übersicht zu der Bewertung der Potenzialflächen im äußeren Anlagenschutzbereich (3 bis 15 km) der Flugnavigationsanlage VOR Würzburg (342 KB)
- Auswertungsunterlagen 1. Anhörungsverfahren (09.12.2014 bis 07.02.2014) (6 MB)
- Auswertungsunterlagen 2. Anhörungsverfahren (01.02.2016 bis 14.03.2016) (8,7 MB)
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Elfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 19. Juli 2013: Kapitel B X „Energieversorgung“ (ohne Abschnitt 3 „Windenergieanlagen“)
Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 19. August 2013 S. 321. In Kraft getreten am 20. August 2013.
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Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 22. April 2013:
Kapitel A V „Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte“ (bisher: „Zentrale Orte“).Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 13. Mai 2013 S. 83. In Kraft getreten am 14. Mai 2013.
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Neunte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 16. April 2012:
Kapitel B IV "Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen" ohne Abschnitt 2.1 "Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen"In Kraft getreten am 11. Mai 2012
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Achte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 1. März 2012:
Kapitel B III, "Land- und Forstwirtschaft"In Kraft getreten am 3. April 2012
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Siebte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 1. September 2011:
Kapitel B IV, Abschnitt 2.1 "Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen",
Vorranggebiet CA7,u "Südlich Mühlbach" und Vorbehaltsgebiet GI27 "Westlich Karlstadt"In Kraft getreten am 23. September 2011
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Sechste Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 6. November 2009:
Kapitel B II, "Siedlungswesen"In Kraft getreten am 18. Dezember 2009
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Fünfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 6. Februar 2008:
Kapitel B XI, Abschnitt 5.1 "Abflussregelung" (nunmehr "Hochwasserschutz")In Kraft getreten am 15. April 2008
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Vierte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 14. Januar 2008:
Kapitel B IX "Verkehr"In Kraft getreten am 15. April 2008
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Dritte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 28. November 2007:
Abschnitt B IV 2.1 "Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen"In Kraft getreten am 15. April 2008
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Zweite Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 21. September 2007:
Kapitel A I "Grundlagen der regionalen Entwicklung" (bisher: "Allgemeine Ziele")
Kapitel A II "Raumstruktur"In Kraft getreten am 13. November 2007
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Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 17. September 2007: Aufhebung der Kapitel
- A III "Bevölkerung und Arbeitsplätze"
- A IV "Entwicklungsachsen"
- A VI "Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden"
In Kraft getreten am 13. November 2007
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Sechste Änderung: Vorbehaltsgebiet für gewerbliche Siedlungstätigkeit "Gieshügler Höhe"
In Kraft getreten am 20. Mai 2005
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Fünfte Änderung: Teil A
Diese Fortschreibung betrifft den Teil A "Überfachliche Ziele", des Regionalplans, der aus folgenden Kapitel bestand:
- A I "allgemeine Ziele"
- A II "Raumstruktur"
- A III "Bevölkerung und Arbeitsplätze"
- A IV "Entwicklungsachsen"
- A V "Zentrale Orte"
- A VI "Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden".
Im Laufe des Fortschreibungsverfahrens wurde diese Änderung in drei Teile aufgespaltet
Die fortgeschriebenen Kapitel A I und A II wurden durch die (weiter oben wiedergegebene) "Zweite Verordnung zur Änderung des Regionalplans" am 13. November 2007 in Kraft gesetzt.
Die Kapitel A III, A IV und A VI wurden durch die am 13. November 2007 in Kraft getretene "Verordnung zur Änderung des Regionalplans" (siehe weiter oben) aufgehoben.
Das fortgeschriebene Kapitel A V wurde durch die (weiter oben angegebene) "Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans" am 14. Mai 2013 in Kraft gesetzt.
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Vierte Änderung: Errichtung von Windenergieanlagen
In Kraft getreten am 20. Mai 2005
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Dritte Änderung: Ausbau der Straßenverbindung von Lohr a.Main zur Autobahn A3
In Kraft getreten am 1. April 1990
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Zweite Änderung: Ausbauziele Unterzentrum Gemünden a.Main
In Kraft getreten am 1. Januar 1989
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Erste Änderung:Bannwald
In Kraft getreten am 1. März 1989
Gemäß Art. 14 Abs. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. Die Änderungsentwürfe werden auch in das Internet eingestellt.
Über aktuelle Themen und laufende Regionalplanänderungen finden sie hier Informationen:
Aktuell laufendes Änderungsverfahren
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XX. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Würzburg (2); Kapitel B X „Energieversorgung“ Änderung Abschnitt B X 5.1 „Windkraftnutzung“
Grundsatz 5.1.4 Vorbehaltsgebiet für Windkraftnutzung WK 48 „Nordöstlich Unteraltertheim“, Anpassung der zeitlichen BefristungBeteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg (2) hat beschlossen, den Regionalplan zu ändern und das erforderliche Beteiligungsverfahren für die im Betreff genannte Verordnung zur Änderung des Regionalplans durchzuführen.
Gemäß Art. 16 Abs. 1 BayLplG ist hierzu die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Unterlagen zur vorgesehenen Änderung des Regionalplans können hier eingesehen werden:
- Verordnungsentwurf einschl. Änderungsbegründun (PDF; 240 kB)
- Umweltbericht (PDF; 360 kB)
- Übersichtskarte (PDF; 509 kB)
Der Änderungsentwurf des Regionalplans einschließlich Begründung und Umweltbericht wird
vom 01.12.2022 bis 20.01.2023
auf dieser Seite der Regierung von Unterfranken und der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Würzburg unter www.region-wuerzburg.de eingestellt.
Außerdem besteht - unter Einhaltung der geltenden Besuchsregelungen - die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen bei der Regierung von Unterfranken und beim Landratsamt Würzburg.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 20.01.2023 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Würzburg schriftlich zu äußern. Es wird um Zusendung der Stellungnahme möglichst per E-Mail an region2@lramsp.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Würzburg (Marktplatz 8, 97753 Karlstadt) gerichtet werden.
Abgeschlossene Änderungsverfahren (derzeit in Verbindlicherklärung)
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13. Änderung: Kapitel B II „Siedlungswesen“, Aufhebung des Ziels B II 4.3, betreffend das Vorbehaltsgebiet für gewerbliche Siedlungstätigkeit "Gieshügler Höhe" (Beschluss vom 22.10.2019)
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat beschlossen, den Regionalplan zu ändern und das erforderliche Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 BayLplG durchzuführen.
Die Unterlagen zu den vorgesehenen Änderungen des Regionalplans können hier eingesehen werden:
- Entwurf Änderungsverordnung mit Änderungsbegründung (PDF; 309 kB)
- Prüfung der Umweltauswirkungen (PDF; 207 kB)
Außerdem besteht – unter Einhaltung der geltenden Besuchsregelungen – die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen:
- Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 (Montag bis Donnerstag 8:30 - 16:15 Uhr, Freitag 8:30 - 13:30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0931/380-1214).
- Rathaus Stadt Würzburg, Fachabteilung Bauleitplanung, Beim Grafeneckart 1, 3. Stock, vor den Zimmern Nr. 29 a/b/c (Montag und Mittwoch von 08:30 bis 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten kann (bei Bedarf) eine Einsichtnahme nach vorheriger Vereinbarung unter der Tel. Nr. 0931/37-3280 (Frau Wolter) erfolgen.
- Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Haus I, Zimmer-Nr. 349 (Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag- und Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der 0931/8003-5114).
- Landratsamt Kitzingen, Bauamt, Sachgebiet Bauen und Planungsrecht, 97318 Kitzingen, Kaiserstraße 4, Zimmer-Nr. 82.13 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 09321/928-6104).
- Landratsamt Main Spessart, Sachgebiet Landkreisentwicklung, Außenstelle Bodelschwinghstraße 83, Zimmer 4, 97753 Karlstadt (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag, Dienstag u. Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 9353/793 1756).
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 11.03.2022 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Würzburg schriftlich zu äußern.
Es wird um Zusendung der Stellungnahme möglichst per E-Mail an region2@lramsp.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Würzburg (Marktplatz 8, 97753 Karlstadt) gerichtet werden.
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
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14. Änderung: Kapitel B XI „Wasserwirtschaft“, Aufhebung des Ziels B XI 1.1, betreffend die Trinkwassertalsperre im Spessart (Beschluss vom 06.07.2021)
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat beschlossen, den Regionalplan zu ändern und das erforderliche Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 BayLplG durchzuführen.
Die Unterlagen zu den vorgesehenen Änderungen des Regionalplans können hier eingesehen werden:
Außerdem besteht – unter Einhaltung der geltenden Besuchsregelungen – die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen:
- Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 (Montag bis Donnerstag 8:30 - 16:15 Uhr, Freitag 8:30 - 13:30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0931/380-1214).
- Rathaus Stadt Würzburg, Fachabteilung Bauleitplanung, Beim Grafeneckart 1, 3. Stock, vor den Zimmern Nr. 29 a/b/c (Montag und Mittwoch von 08:30 bis 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten kann (bei Bedarf) eine Einsichtnahme nach vorheriger Vereinbarung unter der Tel. Nr. 0931/37-3280 (Frau Wolter) erfolgen.
- Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Haus I, Zimmer-Nr. 349 (Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag- und Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der 0931/8003-5114).
- Landratsamt Kitzingen, Bauamt, Sachgebiet Bauen und Planungsrecht, 97318 Kitzingen, Kaiserstraße 4, Zimmer-Nr. 82.13 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 09321/928-6104).
- Landratsamt Main Spessart, Sachgebiet Landkreisentwicklung, Außenstelle Bodelschwinghstraße 83, Zimmer 4, 97753 Karlstadt (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag, Dienstag u. Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 9353/793 1756).
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 11.03.2022 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Würzburg schriftlich zu äußern.
Es wird um Zusendung der Stellungnahme möglichst per E-Mail an region2@lramsp.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Würzburg (Marktplatz 8, 97753 Karlstadt) gerichtet werden.
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
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15. Änderung: Kapitel B X „Energieversorgung“, Änderung Abschnitt B X 5.1 „Windkraftnutzung“ (Beschluss vom 20.10.2021)
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat beschlossen, den Regionalplan zu ändern und das erforderliche Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 BayLplG durchzuführen.
Die Unterlagen zu den vorgesehenen Änderungen des Regionalplans können hier eingesehen werden:
- Entwurf Änderungsverordnung mit Änderungsbegründung (PDF; 454 kB)
- Tekturkarte 1 zu Karte 2b "Siedlung und Versorgung - Windkraftnutzung" (PDF; 283 kB)
- Umweltbericht (PDF; 199 kB)
Zusätzliche erläuternde Unterlagen:
- Übersicht zu der Bewertung der Potenzialfläche 076 (PDF; 593 kB)
- Erläuterungskarte „Tabuzonen und Potenzialflächen für Windkraftnutzung“ (Auszug Potenzialfläche 076) (PDF; 2,49 MB)
Außerdem besteht – unter Einhaltung der geltenden Besuchsregelungen – die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen:
- Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 (Montag bis Donnerstag 8:30 - 16:15 Uhr, Freitag 8:30 - 13:30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0931/380-1214).
- Rathaus Stadt Würzburg, Fachabteilung Bauleitplanung, Beim Grafeneckart 1, 3. Stock, vor den Zimmern Nr. 29 a/b/c (Montag und Mittwoch von 08:30 bis 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten kann (bei Bedarf) eine Einsichtnahme nach vorheriger Vereinbarung unter der Tel. Nr. 0931/37-3280 (Frau Wolter) erfolgen.
- Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Haus I, Zimmer-Nr. 349 (Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag- und Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der 0931/8003-5114).
- Landratsamt Kitzingen, Bauamt, Sachgebiet Bauen und Planungsrecht, 97318 Kitzingen, Kaiserstraße 4, Zimmer-Nr. 82.13 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 09321/928-6104).
- Landratsamt Main Spessart, Sachgebiet Landkreisentwicklung, Außenstelle Bodelschwinghstraße 83, Zimmer 4, 97753 Karlstadt (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag, Dienstag u. Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 9353/793 1756).
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 11.03.2022 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Würzburg schriftlich zu äußern.
Es wird um Zusendung der Stellungnahme möglichst per E-Mail an region2@lramsp.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Würzburg (Marktplatz 8, 97753 Karlstadt) gerichtet werden.
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
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16. Änderung: Kapitel A V „Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte“, Fortschreibung und neue Bezeichnung: A V „Zentrale Orte“ (Beschluss vom 20.10.2021)
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat beschlossen, den Regionalplan zu ändern und das erforderliche Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 BayLplG durchzuführen.
Die Unterlagen zu den vorgesehenen Änderungen des Regionalplans können hier eingesehen werden:
- Entwurf Änderungsverordnung mit Änderungsbegründung (PDF;476 kB)
- Tekturkarte 3 zu Karte 1 "Raumstruktur" (PDF; 829 kB)
- Begründungskarte zu Kapitel A V "Zentrale Orte" (PDF; 918 kB)
- Umweltbericht (PDF; 252 kB)
Außerdem besteht – unter Einhaltung der geltenden Besuchsregelungen – die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen:
- Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 (Montag bis Donnerstag 8:30 - 16:15 Uhr, Freitag 8:30 - 13:30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0931/380-1214).
- Rathaus Stadt Würzburg, Fachabteilung Bauleitplanung, Beim Grafeneckart 1, 3. Stock, vor den Zimmern Nr. 29 a/b/c (Montag und Mittwoch von 08:30 bis 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten kann (bei Bedarf) eine Einsichtnahme nach vorheriger Vereinbarung unter der Tel. Nr. 0931/37-3280 (Frau Wolter) erfolgen.
- Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Haus I, Zimmer-Nr. 349 (Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag- und Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der 0931/8003-5114).
- Landratsamt Kitzingen, Bauamt, Sachgebiet Bauen und Planungsrecht, 97318 Kitzingen, Kaiserstraße 4, Zimmer-Nr. 82.13 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 09321/928-6104).
- Landratsamt Main Spessart, Sachgebiet Landkreisentwicklung, Außenstelle Bodelschwinghstraße 83, Zimmer 4, 97753 Karlstadt (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag, Dienstag u. Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 9353/793 1756).
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 11.03.2022 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Würzburg schriftlich zu äußern.
Es wird um Zusendung der Stellungnahme möglichst per E-Mail an region2@lramsp.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Würzburg (Marktplatz 8, 97753 Karlstadt) gerichtet werden.
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.