UV-Bestrahlungsgeräte; Überwachung der Betreiber
Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen den Betrieb von Sonnenstudios.
Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum Schutz vor UV-Strahlung in den Sonnenstudios eingehalten werden.
Die Gewerbeaufsicht
- überprüft, ob fachkundiges Personal in den Sonnenstudios vor Ort ist. Das Fachpersonal soll die Nutzerinnen und Nutzer in die sichere Bedienung der UV-Geräte einweisen, UV-Schutzbrillen, eine Hauttypbestimmung und die Erstellung eines Dosierungsplanes anbieten.
- überprüft die Einhaltung des Nutzungsverbots für Personen unter 18 Jahren.
- überprüft die Einhaltung der Informations- und Dokumentationspflichten des Betreibers (z. B. Warnschilder, Bedienungshinweise, Geräte- und Betriebsbuch)
- Regierung von Unterfranken - Technischer Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsicht; Kompetenzzentrum Röntgen - Wissen und Vollzug
Ansprechpartner
Technischer Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsich; Kompetenzzentrum Röntgen - Wissen und Vollzug
Telefon +49 (0)931 380-1840
Fax +49 (0)931 380-1803
E-Mail gaa@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr DI 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr MI 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr DO 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr FR 9:00 - 12:00 Uhr Hausanschrift
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