Ersatzneubau der Talbrücke Römershag im Zuge der BAB A 7 - Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss
103 - 08.05.2020
Baurecht für den Ersatzneubau der Talbrücke Römershag im Zuge der BAB A 7 - Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken schafft mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 06.05.2020 Baurecht für den Ersatzneubau der Talbrücke Römershag an der BAB A 7 (Fulda – Würzburg) im Abschnitt Anschlussstelle Bad Brückenau/Volkers bis Anschlussstelle Bad Brückenau/Wildflecken, der wegen erheblicher baulicher Schäden am Brückenbauwerk erforderlich wird.
Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A 7 und damit die Verkehrsfunktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Talbrücke an bestehender Stelle und die damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen und bauzeitlichen Provisorien an der BAB A 7 sowie die Sanierung der Bauwerksentwässerung mit der Anlage eines Absetz- und Regenrückhaltebeckens nördlich des Brückenbauwerks auf der Seite des Widerlagers Würzburg.
Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt 800 m, wovon die Bauwerkserneuerung eine Länge von 322 m umfasst. Der Ersatzneubau wird im Gegensatz zum achtfeldrigen Bestandsbau nur noch fünf Brückenfelder aufweisen. Die Gesamtstützweite des Bauwerks wird von 290 m auf 322 m erhöht. Der Überbau wird als Stahlverbundquerschnitt mit Rohrfachwerk geplant. Auf dem Bauwerk wird in Fahrtrichtung Würzburg aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine transparente, 2,50 m hohe Schutzwand gegen herabfallende Gegenstände errichtet, an die sich als Fahrzeugrückhaltesystem eine Betonschutzwand mit einer Höhe von ca. 1,10 m anschließt.
Es wurden umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere Ausgleichsmaßnahmen für die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, artenschutzrechtlich bedingte Vermeidungsmaßnahmen sowie Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse und im näheren Umfeld eingeplant.
Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen sowie sorgfältig mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen. Neben den Belangen grundstücksbetroffener Eigentümer sind hier vor allem die Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie Belange der Landwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens (Straßenbaulastträger), den einschlägigen Vereinigungen, über deren Stellungnahme entschieden worden ist, und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, individuell mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Darüber hinaus werden der verfügende Teil des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung einer Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken sowie in den örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes zwei Wochen in der Stadt Bad Brückenau zur Einsicht ausgelegt; Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Zeit der laufenden Corona-Pandemie die Einsichtnahme in die Planunterlagen zur Wahrung des Gesundheitsschutzes von einer telefonischen Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung abhängig gemacht werden kann. Die Einsichtnahme muss in einem gesonderten Raum stattfinden, der nur einzeln oder von Personen, die demselben Hausstand angehören, betreten werden darf. Die Stadt Bad Brückenau bittet um eine solche Voranmeldung unter der Telefonnummer 09741/804-0. Sollten sich aufgrund der Schnelllebigkeit des Geschehens die Voraussetzungen für eine Einsichtnahme bis zur oder während der Auslegung verändern, wird die Planfeststellungsbehörde im Rahmen von Pressemitteilungen über das weitere Vorgehen informieren.
Hinweis: Der Planfeststellungsbeschluss vom 06.05.2020, die Planunterlagen und die Bekanntmachung können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Service“ > Aktuelle straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren > Aktuell laufende Verfahren > Bundesautobahn A 7: Ersatzneubau der Talbrücke Römershag (Bauwerk BW 594a) eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.