Gemeinsame Sorge für Flüchtlinge: Regierung von Unterfranken auf der Suche nach neuen Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen
125 - 27.07.2022
Gemeinsame Sorge für Flüchtlinge: Regierung von Unterfranken auf der Suche nach neuen Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen
Würzburg (ruf) – Vor dem Hintergrund deutlich steigender Asylbewerberzahlen ist die Regierung von Unterfranken aktuell wieder auf der Suche nach Anmietungsmöglichkeiten von Liegenschaften zur Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende. Für humanitäre Aufnahmen von Flüchtlingen mit gesichertem Aufenthaltsstatus (z.B. afghanischen Ortskräften) werden Anmietungsmöglichkeiten von Liegenschaften zur Schaffung von Übergangswohnheimen gesucht. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und die Grundversorgung für den täglichen Bedarf vor Ort ist wünschenswert.
Die Liegenschaften sollten über abgeschlossene Wohneinheiten verfügen bzw. über Räumlichkeiten, in denen folgende Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden können: individuelle Wohnbereiche, Sanitärbereiche, Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsräume und gegebenenfalls Außenanlagen zur Freizeitgestaltung, Funktionsräume, Lager-/Abstellräume (für Fahrräder, Kinderwägen, Wäschetrockenraum) und ein Beratungsraum. Das Mietobjekt muss zwingend mit einer Zentralheizung ausgestattet sein.
Die Fläche des Mietobjekts sollte als Gemeinschaftsunterkunft oder Übergangswohnheim Platz für 40 bis 100 Personen bieten. Die Unterbringung erfolgt i.d.R. in 1-3 Bett Zimmern. Das Mietobjekt muss zu Mietbeginn bezugsfertig hergestellt sein sowie den gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen (Baurecht/Nutzungsgenehmigung, Brandschutz, Verkehrssicherheit, etc.). Die Wohnräume sollen möglichst zumindest teilweise barrierefrei zu erreichen sein.
Die Anmietung erfolgt über die Immobilien Freistaat Bayern. Anmietgesuche wären daher vornehmlich auch an die Immobilien Bayern zu richten.
Ansprechpartner bei der Regierung von Unterfranken ist Lothar Menzel, Telefon: 0931 380-6008, E-Mail: lothar.menzel@reg-ufr.bayern.de.
Hintergrundinfo:
Ende Juni 2021 lebten in den bestehenden 41 unterfränkischen Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken 3.392 Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Dazu kommen 4.125 Asylbewerber und Flüchtlinge in 190 dezentralen Unterkünften in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden. In 15 Übergangwohnheimen für humanitäre Aufnahmen stehen aktuell 665 Plätze zur Verfügung. Alle Übergangswohnheime sind derzeit voll belegt. Im Jahr 2021 wurden 2.459 Asylbewerber für die Unterbringung in der Anschlussunterbringung nach Unterfranken neu zugewiesen. Dies sind bereits deutlich mehr, als in den zwei Jahren zuvor (2020: 1022; 2019: 745 Personen). Der Trend ist ungebrochen. Darüber hinaus rechnet die Regierung noch mit rund 300 humanitären Aufnahmen noch in diesem Jahr.
Ausführliche Informationen zum Stand der Asylbewerberunterbringung in Unterfranken auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (Startseite) unter der Rubrik: Asylbewerber in Unterfranken - ANKER-Einrichtung Unterfranken (Daten, Fakten, Aktuelles).