Jahresasylbilanz 2023: Unterfranken nimmt im vergangenen Jahr fast 11.000 geflüchtete Menschen auf

002 - 16.01.2024

Jahresasylbilanz 2023: Unterfranken nimmt im vergangenen Jahr fast 11.000 geflüchtete Menschen auf – Unterbringung unverändert größte Herausforderung

Würzburg (ruf) – Neben dem anhaltenden Zugang von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine stellte die 2023 nochmals deutlich gestiegene Anzahl an Asylbewerbern die Behörden vor große Herausforderungen.
Besonders galt das für die Schaffung und Bereitstellung von Unterkünften und geeignetem Wohnraum für beide Personengruppen. Während über 12.500 der zum Jahresbeginn 2024 in Unterfranken lebenden 14.623 Ukraine-Flüchtlinge in privaten Wohnungen untergekommen sind, leben die übrigen etwa 2.000 aus der Ukraine geflüchteten Menschen aktuell noch in staatlichen Unterkünften. Dies trifft auch auf rund 11.000 Asylbewerber zu, die derzeit in der ANKER-Einrichtung Unterfranken sowie in den von der Regierung von Unterfranken und den unterfränkischen Kreisverwaltungsbehörden betriebenen staatlichen Anschlussunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterkünfte) leben. Der starke Zugang Geflüchteter insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2023 machte sowohl im Erstaufnahmebereich als auch in der Anschlussunterbringung die Aktivierung von Notunterkunftsplätzen erforderlich.
Bei der Integration der Neuankömmlinge und der Schaffung von Unterkunftsplätzen leistete die unterfränkische Bevölkerung den staatlichen und kommunalen Stellen unverzichtbare Unterstützung.

I. Erstaufnahme von Asylbewerbern und ANKER-Einrichtung Unterfranken

Im Jahr 2023 wurden über die ANKER-Einrichtung Unterfranken 7.944 Flüchtlinge erstaufgenommen. Darunter waren 6.740 Asylbewerber und 1.204 Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Zugänge 2023 lagen damit nur knapp unter dem Vorjahr und deutlich über dem Schnitt der Jahre 2016 bis 2021. Der aufnahmestärkste Monat des Jahres 2023 war der Monat Oktober mit 1.023 Personen (insbesondere aus Afghanistan und der Türkei), der aufnahmeschwächste Monat der April mit 351 Personen.
Neben den 1.204 vorrübergehend in der ANKER-Einrichtung aufgenommen Ukrainerinnen und Ukrainern kamen 2023 unterfrankenweit geschätzt weitere knapp 3.000 Ukraine-Flüchtlinge direkt in Privatwohnungen bzw. in Erstanlaufstellen der Kreisverwaltungsbehörden an.

Zum Jahreswechsel 2023/24 waren in der ANKER-Einrichtung Unterfranken 1.118 Personen untergebracht, der Höchststand 2023 wurde am 07.11.2023 mit 2.101 Bewohnern erreicht, die Durchschnittsbelegung 2023 betrug 1.319 Personen.
Aktuell (11.01.2024) ist die Einrichtung mit 1288 Personen belegt.

Tabelle 1: Zugang Erstaufnahme Unterfranken 2016-2023

  2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Asyl

3.392 2.629 2.542 2.096 1.689 3.389 5.019 6.740
Ukraine - - - - - - 3.120 1.204
Gesamt 3.392 2.629 2.542 2.096 1.689 3.389 8.139 7.944


Tabelle 2: Monatliche Zugänge Erstaufnahme Unterfranken 2023

  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Asyl 671 364 383 330 412 518 562 781 714 819 798 388
Ukraine 41 66 29 21 27 29 170 127 71 204 203 216
Gesamt 712 430 412 351 439 547 732 908 785 1.023 1.001 604


Zum Vergleich: Zwischen März 2016 und Juni 2021 betrug der durchschnittliche Monatszugang im ANKER knapp 180 Personen, zwischen Juli 2021 und Juni 2022 kamen im Durchschnitt monatlich 560 Hilfesuchende im ANKER an, im Zeitraum Juli bis Dezember 2023 lag der Wert schließlich bei über 840 Menschen.

Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist bezüglich der Aufnahmen von Asylbewerbern für folgende Herkunftsländer zuständig: Algerien, Armenien, Elfenbeinküste und Somalia. Daneben wurden aufgrund des bundesweit hohen Zugangs im Jahr 2023 auch Asylbewerber aus Afghanistan und der Türkei aufgenommen.

Im Jahresverlauf 2023 ergab sich folgende prozentuale Herkunftsland-Verteilung der Zugänge der ANKER-Einrichtung Unterfranken: Afghanistan 2.489 (31%), Ukraine 1.204 (15%), Türkei 866 (11%), Somalia 800 (10%), Elfenbeinküste 731 (9%), Algerien 676 (9%), Syrien 550 (7%), Armenien 334 (4%), sonstige Staaten und Staatenlose 294 (4%).

Die Belegung der ANKER-Einrichtung Unterfranken wies zum Jahreswechsel 2023/2024 folgende prozentuale Verteilung nach Herkunftsländern auf (bezogen auf 1.118 Personen): Somalia 26%, Elfenbeinküste 18%, Ukraine 16%, Algerien 15%, Türkei 10%, Armenien 8%, Afghanistan 3%, Rest (4%) sonstige Staaten und Staatenlose.

II. Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung bzw. dezentrale Unterbringung durch die Kreisverwaltungsbehörden)

In den aktuell 47 Gemeinschaftsunterkünften bzw. Teilgemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken wohnten am 31.12.2023 insgesamt 3.899 Personen.

Zu den in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Personen kamen 7.869 Personen in 497 dezentralen Einrichtungen in der Unterbringungszuständigkeit der unterfränkischen Kreisverwaltungsbehörden.

Bezogen auf die Gesamtzahl an untergebrachten Personen (einschließlich auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber) von 11.768 Personen zum Jahresende 2023 sind dies 2.751 Personen mehr als vor einem Jahr. Die Anzahl der dezentralen Unterkünfte ist dabei erneut deutlich angestiegen (Anfang 2023: 275 dezentrale Unterkünfte).

Tabelle 3: In Unterfranken in der Anschlussunterbringung untergebrachte Asylbewerber (Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterbringungen); Stand: 31.12.2023

  Anzahl Personen
Gemeinschaftsunterkünfte 47 3.899
Gesamt 526 11.768

Die Zahl der in die Anschlussunterbringung neu nach Unterfranken zugewiesenen (und hier untergebrachten) Asylbewerber und Flüchtlinge verbleibt 2023 auf sehr hohem Niveau (genau wie 2022 sind statistisch auch die Zuweisungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine enthalten; hier muss jedoch beachtet werden, dass nicht alle Flüchtlinge aus der Ukraine auch eine Zuweisung erhalten).

Tabelle 4: Jahreszahlen der neu nach Unterfranken zugewiesenen Asylbewerber für die Anschlussunterbringung

  2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Personen 3.769 8.580 5.480 1.551 1.103 745 1.022 2.459 15.105 8.705

Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2023: Afghanistan (4.152), Ukraine (1.897), Somalia (1.101), Syrien (1.076), Türkei (663), Elfenbeinküste (628), Äthiopien (344), Armenien (338), Irak (309) und Nigeria (187).

III. Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Zuständigkeit der Jugendämter

Unter unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) versteht man alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger obliegt den Jugendämtern (Stadt- und Kreisjugendämter).

Die Neuzugänge von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind im Kalenderjahr 2023 kontinuierlich angestiegen. Von 01. Januar bis 31. Dezember 2023 wurden den Jugendämtern in Unterfranken im Rahmen der bundesweiten Verteilung nach dem SGB VIII 338 umA neu zugewiesen und in Heimen in Unterfranken stationär untergebracht. Im vorherigen Kalenderjahr belief sich die Zahl der Zuweisungen auf insgesamt 148 umA. Bayernweit ist man somit wieder auf dem höchsten Stand seit 2018. Hauptherkunftsländer sind Afghanistan und Syrien. Mit einer Entspannung der Situation ist nicht zu rechnen.

Erschwert wird die Lage durch eine angespannte mangelhafte Versorgungssituation in der bayerischen Jugendhilfelandschaft. So kommen auf 503 aktuell in der Zuständigkeit der unterfränkischen Jugendämter betreuten umA lediglich 250 ausgewiesene stationäre Plätze in Wohngruppen in unserem Regierungsbezirk (Stand 31.12.2023). Alle übrigen umA werden über Not-und Übergangslösungen in Verantwortung und durch Betreuungsleitungen der Jugendämter selbst aufgefangen (meist Pensionen oder Hotels mit ambulanter Mindestversorgung).

IV. Unterbringung von afghanischen Ortskräften und sonstige humanitäre Aufnahmen

Von der Asylbewerberunterbringung zu unterscheiden ist die Aufnahme sonstiger humanitärer Flüchtlinge, z.B. afghanischer Ortskräfte. Flüchtlinge, die als humanitäre Aufnahme bzw. als Afghanische Ortskräfte nach Deutschland kommen, verfügen über einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Sie dürfen, ebenso wie Flüchtlinge aus der Ukraine nach Beginn des russischen Angriffskrieges, arbeiten und haben, soweit sie bedürftig sind, Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII.

Die Unterbringung dieser Flüchtlinge erfolgt in sogenannten Übergangswohnheimen. Sie bieten eine erste Anlaufstelle und Unterbringungsmöglichkeit und dienen damit als staatliche Erstversorgung.

Die Regierung von Unterfranken betreibt aktuell 17 Übergangswohnheime mit einer Kapazität von 887 Plätzen (Stand: 31.12.2023). Für das Jahr 2024 werden weitere humanitäre Aufnahmen erwartet, die nach dem Königsteiner Schlüssel (prozentual bezogen auf die Bevölkerung) in den Bundesländern untergebracht werden müssen.

V. Abschiebungen und Rückführungen durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken

Im Jahr 2023 wurden durch die ZAB Unterfranken bei insgesamt 226 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgreich vollzogen (124 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 22 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 80 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland).

Darüber hinaus sind im Jahr 2023 insgesamt 158 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat zurückgekehrt. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Armenien (28 Personen), Algerien (21 Personen), Makedonien (16 Personen), Irak (14 Personen) und Serbien (11 Personen).

Derzeit (Stand 02. Januar 2023) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.288 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.

VI. Hintergrund und Erläuterung:

Bei der Asylbewerberunterbringung ist zwischen der Erstunterbringung und der Anschlussunterbringung zu unterscheiden.

Die Erstunterbringung erfolgt in der Regel durch ANKER-Einrichtungen, die in Bayern von den Bezirksregierungen betrieben werden. Jede Bezirksregierung in Bayern verfügt über entsprechende ANKER-Einrichtungen. Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Asylantrag, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monaten und darüber hinaus in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen. Bei hohem Belegungsstand fällt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer deutlich kürzer aus. Sie beträgt je nach Auslastung teilweise nur einige Wochen.

Nach der Unterbringung in einer ANKER-Einrichtung erfolgt die Unterbringung in der Anschlussunterbringung. Unterfranken hat dabei 10,2% der nach Bayern zugewiesenen Asylbewerber im Wege der Anschlussunterbringung zu übernehmen. Die Zuweisung auf die einzelnen Regierungsbezirke erfolgt in Bayern durch die Beauftragte des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer mit Sitz in der ANKER-Einrichtung Mittelfranken in Zirndorf.

Die Kosten der Asylbewerberunterbringung trägt – unabhängig von zentraler oder dezentraler Unterbringung - der Freistaat Bayern mit Mitteln des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.

Von der Asylbewerberunterbringung (Erst- und Anschlussunterbringung) zu unterscheiden ist Unterbringung von humanitären Aufnahmen (aktuell insbesondere den afghanischen Ortskräften) in Übergangswohnheimen. Übergangswohnheime dienen diesen Menschen als Erstunterbringung, bevor sie sich eine eigene Wohnung suchen und finden. Die Bereitstellung erfolgt ebenfalls durch den Freistaat Bayern.

Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann dankt den vielen sozial engagierten Institutionen und Einrichtungen und den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Belange der untergebrachten Asylbewerber, aber auch für die sonstigen Flüchtlinge und humanitären Aufnahmen auch weiterhin einsetzen und damit die gemeinsame Sorge für die bei uns zu betreuenden Asylbewerber und Flüchtlinge ernst nehmen.

Hinweis: Aktuelle Zahlen und Erläuterungen zur Asylbewerberunterbringung in Unterfranken können im Internet auch unter
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177660/177665/eigene_leistung/el_00038/index.html  abgerufen werden. Die Zahlen werden monatlich aktualisiert.