Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1)
Der Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1) konkretisiert räumlich und fachlich das Landesentwicklungsprogramm (LEP) für die Region Bayerischer Untermain (1) und besteht aus einem Textteil und einem Kartenteil.
Das Gebiet der Region Bayerischer Untermain umfasst die Stadt Aschaffenburg und die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.
Ausgehend von der Urfassung von 1985 sind seitdem mehrere Teiländerungen in Kraft getreten.
Zur einfachen Lesbarkeit finden Sie zunächst eine nichtamtliche Lesefassung, die den aktuellen Stand wiedergibt.
Rechtlich verbindlich sind jedoch nur die Fassungen des Regionalplans und seiner Fortschreibungen, die sich aus den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen ergeben. Diese finden Sie ebenso auf dieser Seite.
- Regierung von Unterfranken - Regionsbeauftragter für die Region Bayerischer UntermainHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1384Fax 0931/380-2384
Laufende Änderungsverfahren
Der aktuelle Regionalplan
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Der aktuelle Regionalplan gem. 20. Änderung beinhaltet alle bisherigen Änderungen:
Anlagen zur Begründung des Ziels 5.2.3-08 des Regionalplans Bayerischer Untermain:
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- Karte 1: Raumstruktur
- Karte 2: Siedlung und Versorgung (Lesefassung)
- Karte 3: Landschaft und Erholung (Lesefassung)
- Nahbereiche der Zentralen Orte
- Schutzgutkarte Klima/Luft : Begründungskarte zu Anlage 1 der 19. Verordnung
- Verkehrliche Zielsetzungen aus übergeordneten Planwerken: Begründungskarte zu Anlage 2 der 19. Verordnung
Darstellung regionalplanerischer Flächen im Bayernatlas
Der Bayernatlas bietet eine vereinfachte Darstellung der regionalplanerisch festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Insbesondere die Trenngrün-Flächen weichen von den Darstellungen im Regionalplan ab und sollten direkt der Karte 2 des Regionalplans entnommen werden. Der Bayernatlas bietet umfangreiche Zoom-Möglichkeiten an. Rechtsverbindlich ist der Maßstab 1:100.000.
Der Regionalplan in seiner Entstehung
Die sog. "Urfassung" trat 1985 in Kraft, seitdem sind mehrere Teiländerungen rechtskräftig geworden.
Rechtlich verbindlich sind nur die Fassungen des Regionalplans und seiner Fortschreibungen, die sich aus den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen ergeben, die Sie hier im folgenden Abschnitt finden.
Rechtskräftige Fortschreibungen
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20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer
Untermain (1): Aufhebung des Vorranggebietes für Spezialton ST2 „Östlich Alzenau“, Ziel 3.2.2.3-01Ausfertigung vom 09. Juni 2026 gemäß Bescheid der Regierung von Unterfranken über die Verbindlicherklärung vom 01. Juni 2026.
Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 22. Juni 2026. In Kraft getreten am 23. Juni 2026.
- 20. Verordnung, § 1 der 20. Verordnung und Anlage Zusammenfassende Erklärung sowie Anlage 1 zur 20. Verordnung: Tekturkarte 11 zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“
- Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 22.06.2026
Zusätzlich erläuternde Unterlagen: (Hinweis: Diese sind nicht Bestandteil der Verordnung)
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19. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1): Neufassung der Kapitel 3.1 „Siedlungsstruktur“ und 5.1 „Mobilität“
Ausfertigung vom 09. Juni 2026 gemäß Bescheid der Regierung von Unterfranken über die Verbindlicherklärung vom 01. Juni 2026.
Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 22. Juni 2026. In Kraft getreten am 23. Juni 2026.
- 19. Verordnung mit Anlage Zusammenfassende Erklärung
- Festlegungen und Begründung zu 3.1 „Siedlungsstruktur“ (Anlage 1)
- Festlegungen und Begründung zu 5.1 „Mobilität“ (Anlage 2)
- Tekturkarte 10a „Siedlungsstruktur und Mobilität“ zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ (Anlage 3)
- Tekturkarte 10b „Aufhebung regionalplanerischer Festlegungen“ zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ (Anlage 4)
- Begründungskarte zu Anlage 1 „Schutzgutkarte Klima/Luft“
- Begründungskarte zu Anlage 2 „Verkehrliche Zielsetzungen aus übergeordneten Planwerken“
- Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 22.06.2026
Zusätzlich erläuternde Unterlagen: (Hinweis: Diese sind nicht Bestandteil der Verordnung)
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18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1): Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“
Ausfertigung vom 09. Dezember 2025 gemäß Bescheid der Regierung von Unterfranken über die Verbindicherklärung vom 01. Dezember 2025.
Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 22. Dezember 2025. In Kraft getreten am 23. Dezember 2025.
- Verordnung
- Festlegungen und Begründung
- Tekturkarte 9 zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen
- Anlage 1 Kriterienkatalog
- Anlage 2 Planungsmethodik
- Anlage 3 Standortdatenblätter
- Zusammenfassende Erklärung
- Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 28/2025 vom 22.12.2025
Zusätzliche erläuternde Unterlagen:
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen (Ziel 5.2.3-08 und Grundsatz 5.2.3-09) als georeferenzierte Daten:
VRG-W und VBG-W als shape-DateiDarüber hinaus folgende allgemeine Hinweise zu den Geodaten:
- Die zeichnerischen Darstellungen sind nur im Zusammenhang mit den entsprechenden textlichen Festlegungen der Regionalpläne verbindlich.
- Bezugsmaßstab ist 1:100.000.
- Bei Verwendung der georeferenzierten Daten ist als Stand der 09.12.2025 anzugeben.
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17. Verordnung zur Änderung des Regionalplans derRegion Bayerischer Untermain (1): Fortschreibung des Kapitels 4.2 „Wasserwirtschaft“
Ausfertigung vom 05. März 2024 gemäß Bescheid der Regierung von Unterfranken über die Verbindlicherklärung vom 08. Februar 2024
Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 21. März 2024. In Kraft getreten am 22. März 2024.
- Verordnung (pdf, 770 KB)
- Zusammenfassende Erklärung (pdf, 516 KB)
- Tekturkarte 6 zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung (pdf, 8 MB)
- Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 6/2024 vom 21.03.2024 (pdf)
Zusätzliche erläuternde Unterlagen:
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16. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 05.08.2020: Aufhebung der Dritten Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 09. September 2008 (RABl vom 03. November 2008 S. 246), betreffend die Festlegung der Vorranggebiete für Hochwasserschutz
In Kraft getreten am 25. August 2020
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15. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 05.08.2020; Kapitel 3, Abschnitt 3.2.2 Bodenschätze, Ziel 3.2.2.3-01
Verkleinerung des Vorranggebietes für Spezialton ST4 „Nördlich Hösbach“In Kraft getreten am 25. August 2020
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14. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 05. September 2019: Formale und redaktionelle Überarbeitung des Regionalplans und Anpassung an das LEP:
- Neufassung des Kapitels 1 „Leitlinien 2035“;
- Neufassung des Kapitels 3.2.7 „Arbeitsmarkt und Fachkräfte“;
- Fortschreibung des Kapitels 2.1 „Zentrale Orte“;
- Aufhebung der Kapitel B V „Arbeitsmarkt“, B VI „Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten“, B VII „Freizeit und Erholung“, B VIII „Sozial- und Gesundheitswesen“ und B XII „Technischer Umweltschutz“
In Kraft getreten am 27 September 2019
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Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 28. August 2017: Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windenergieanlagen“, Ziel 3.2
In Kraft getreten am 10. Oktober 2017
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Zwölfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 4. Oktober 2011: Kapitel B IV, Abschnitt 2.1, Ziel 2.1.1.1,
Verkleinerung der Vorbehaltsgebiete für Sand und Kies, SD/KS10 „Südlich Kleinwallstadt” und SD/KS11 „Nordöstlich Faulbach”In Kraft getreten am 25. Oktober 2011
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Elfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 1. September 2010: Kapitel B IV „Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen” (ohne Abschnit 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen")
In Kraft getreten am 24. September 2010
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Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 1. September 2010: Kapitel A V „Zentrale Orte”
StandIn Kraft getreten am 24. September 2010
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Neunte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 1. September 2010: Kapitel B III „Land und Forstwirtschaft”
In Kraft getreten am 24. September 2010
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Achte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 27. Januar 2010: Kapitel B I, Ziel 3.1.1.2, Trenngrün T12 „zwischen Stockstadt am Main und Aschaffenburg”
In Kraft getreten am 26. Februar 2010
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Siebte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 23. Juli 2009: Kapitel B II „Siedlungswesen”
In Kraft getreten am 11. September 2009
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Sechste Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 10. Februar 2009: Kapitel A I „Allgemeine Ziele” und Kapitel A II „Raumstruktur”
In Kraft getreten am 20. März 2009
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Fünfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 9. September 2008: Aufhebung der Kapitel
- A III „Bevölkerung und Arbeitsplätze”
- A IV „Entwicklungsachsen”
- A VI „Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden”
In Kraft getreten am 4. November 2008
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Vierte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 9. September 2008: Kapitel B IX „Verkehr”
In Kraft getreten am 4. November 2008
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Dritte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 9. September 2008: Abschnitt B XI 5 „Hochwaschutz"
In Kraft getreten am 4. November 2008
Aufgehoben durch die 16. Verodnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain vom 05. August 2020
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Zweite Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 9. September 2008: Abschnitt B IV 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen”
In Kraft getreten am 4. November 2008
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Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 9. September 2008: Ziel B I „Natur und Landschaft” 3.1.1 Regionale Grünzüge und Trenngrün
in Kraft getreten am 25. September 2007
Downloads
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Erste Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1)
- Errichtung von Windenergieanlagen -in Kraft getreten am 16. Mai 2004
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durch Bescheid vom 07.Dezember 1989
Regionalplan der Region Bayerischer Untermain (1) - Urfassung
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in Kraft getreten am 01. Juni 1985
Verbindlichkeit befristet bis 31.Dezember 1989
